http://lagerwiki.de/api.php?action=feedcontributions&user=Weberle&feedformat=atomLager- & Logistik-Wiki - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T07:48:36ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.27.1http://lagerwiki.de/index.php?title=World_Palette&diff=7580World Palette2012-07-05T15:19:02Z<p>Weberle: /* Palettentausch */</p>
<hr />
<div>== Einführung ==<br />
Die '''World Palette''' (engl. World Pallet) ist eine Transportpalette aus Holz im Europalettenformat. Sie hat ein Eigengewicht von ca. 22 kg (je nach Holzfeuchte), eine Grundfläche von 0,96qm und die Maße 1200x800x144 (Länge x Breite x Höhe). Alle Europaletten werden maschinell nach dem Standart der DIN EN 13698-1 hergestellt. <br />
Der konstruktive Aufbau der allgemein als „EUROPALETTE“ bezeichneten Palettenbauform ist seit über 40 Jahren bekannt und wurde bereits als Stand der Technik in der Gebrauchsmusterschrift von Julius Hofert vom Deutschen Patentamt am 31.03.1966 veröffentlicht (Gebrauchsmusternummer DE 1 935 973 U1). Die dort beschriebene Palettenbauform auch Europoolpalette genannt unter den Markennamen EPAL, CHEP, LPR und WORLD in Lizenz gefertigt und am Markt angeboten. <br />
<br />
Die '''World Palette''' wird seit Anfang 2008 von der Firma [http://www.falkenhahn.eu Falkenhahn AG]hergestellt. Sie ist fast Baugleich mit den bis dahin von der Firma hergestellten [[Palette]]n unter der Lizenz des europäischen Palettenpools ([[EPAL]]). Das [http://www.ihb.de/fordaq/news/World-Palette_Euro-Palette_Falkenhahn_EPAL_24233.html OLG Jena]hat im Juli 2010 zur Situation WORLD und EPAL Paletten folgendes festgestellt: „Es handelt sich jeweils um Holzflachpaletten nach einem bestimmten normierten Standard, der unstrittig ist." Das gibt den Verwendern der World-Palette in Zukunft Rechtssicherheit.<br />
<br />
== Technische Daten == <br />
* Grundfläche: 0,96 qm<br />
* Abmessungen: 800 x 1200 x 144 mm<br />
* Tragfähigkeit - Die WORLD-Palette ist bei der Auflagerung im Regal oder auf der Gabel eines Flurförderzeuges für folgende Lasten ausgelegt: <br />
** 1.200 kg (Nennlast) wenn die Last beliebig auf der Palettenoberfläche verteilt ist<br />
** 1.700 kg (Nennlast) wenn die Last auf der Palettenoberfläche gleichmäßig verteilt ist<br />
** 2.200 kg (Nennlast) wenn die Last in kompakter Form vollflächig und gleichförmig auf der gesamten Palettenoberfläche aufliegt<br />
* Klötze: wahlweise Vollholz oder Pressspan<br />
<br />
== Einbrände ==<br />
Die Klötze der Längsseiten sind durch die folgenden Einbrände gekennzeichnet:<br />
<br style="clear:both;" clear="all" /><br />
<br />
=== linker Eckklotz ===<br />
[[Bild:World palette linker klotz 300x225.jpg|left|framed|linker Eckklotz]]<br />
Auf dem Bild ist der Maßeinbrand einer Palette vom Typ 1 zu sehen. Diesen Einbrand kann jeder Lizenznehmer selbst bestimmen es ist also auch möglich das hier z.B. der IPPC-Einbrand oder das Firmenlogo des Herstellers zu finden sind.<br />
<br />
=== Mittelklotz ===<br />
[[Bild:World palette mittelklotz 300x225.jpg|left|framed|Mittelklotz]]<br />
In der obersten Reihe des Einbrandes ist von links nach rechts der Monat der Herstellung (3 = März), das Jahr der Herstellung (8 = 2008) und die Lizenznummer des Herstellers ( 001 = Falkenhahn AG) zu sehen. Darunter findet sich die Typenbezeichnung, hier Typ 1 1200x800mm sowie das Land der Herstellung (D = Deutschland). Ganz unten finden sich noch einmal die Abmessungen wie auf dem linken Eckklotz.<br />
<br />
=== rechter Eckklotz ===<br />
[[Bild:World palette rechter klotz 300x225.jpg|left|framed|rechter Eckklotz]]<br />
Auf dem rechten Eckklotz befindet sich das Logo der World Palette der Schriftzug World im Oval, ähnlich dem Logo der EPAL.<br />
<br />
=== Mittelklotz Stirnseite ===<br />
Am Mittelklotz der Stirnseite kann sich, wenn die Palette entsprechend behandelt wurde, auch zusätzlich der [[IPPC]]-Einbrand für die Behandlung nach [[ISPM 15]] finden.<br />
<br />
<br />
== Palettentausch ==<br />
Die World Palette ist eine Mehrwegfähige / Tauschfähige Palette. Sie kann Zug-um-Zug gegen andere World-Paletten getauscht werden. Allerdings ist darauf zu achten, das es für den [[Palettentausch]] keine Gesetzesgrundlage gibt und der Tausch einzig und allein durch individuelle Vereinbarungen der Tauschpartner (Industrie, Spedition, Handel) zu regeln ist. Es wird empfohlen die World-Paletten mit der Ware zu verkaufen, der Empfänger kann die Paletten dann weiterverwenden.<br />
<br />
=== Tauschkriterien ===<br />
Sollten die Paletten Mängel aufweisen, müssen diese nicht kostenfrei zurück genommen oder getauscht werden, z. B. im Falle von …<br />
* fehlenden oder zerbrochenen Palettenbauteilen <br />
* nicht gewährleisteter Tragfähigkeit <br />
* verdrehten Klötzen oder hervorstehenden Nagelköpfen <br />
* lockeren Bauteilen oder Befestigungsmitteln <br />
* kontaminierten oder stark verschmutzten Paletten<br />
<br />
== Qualität ==<br />
<br />
Die Qualität die eine solche Palette erfüllen muss kann in der [http://www.world-pallet.com/data/downloads/world-pallet-quality-standard-type1-de.pdf Gütenorm für World-Paletten Typ 1] nachgelesen werden.<br />
<br />
Im September 2008 konnte die Baumusterprüfung durch die TÜV Rheinland Group erfolgreich mit der Vergabe des offiziellen TÜV-Zertifikates abgeschlossen werden. Zukünftig sollen vom TÜV regelmäßig Paletten aus der laufenden Produktion getestet werden. <br />
<br />
== Lizenz ==<br />
Die World Paletten werden von Lizenznehmern hergestellt und repariert.<br />
=== Voraussetzungen für die Beantragung / Erteilung einer Lizenz ===<br />
Als Voraussetzung für die Nutzung der Marke WORLD ist ein im Herstellungsbetrieb funktionierendes und gelebtes Qualitätsmanagement-System in Form der ISO 9001:2008. Durch dieses System muss eine stabile Qualität gewährleistet werden, so dass die WORLD Palette in jedem Fall die Mindestanforderungen der Gütenorm erfüllt.<br />
=== Zulassung der Herstellung für die WORLD Palette ===<br />
Zugelassen für die Herstellung der WORLD Palette sind alle von WORLD berechtigten Herstellbetriebe, die sich WORLD gegenüber verpflichtet haben, nach den Standards der Gütenorm zu fertigen.<br />
Jeder Betrieb muss einen gültigen Vertrag mit WORLD besitzen und das anschließend ausgestellte Zertifikat auf seiner Homepage veröffentlichen.<br />
=== Lizenzgeber ===<br />
Lizenzgeber ist die [http://www.world-pallet.com WORLD Pallet AG]mit Sitz in Liechtenstein. <br />
<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
* [http://www.world-pallet.com Website der WORLD Pallet AG]<br />
* [http://www.falkenhahn.eu Website der Falkenhahn AG]<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Ladungsträger]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Kufenbrett&diff=7565Kufenbrett2012-05-31T17:36:24Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Palette erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Palette]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Flachpalette&diff=7564Flachpalette2012-05-31T17:35:30Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Flachpalette''' (auch als Kufenbrett bezeichnet) ist die häufigste Palettenart, sie ist durch ihre Unterfahrbarkeit und niedrige Bauhöhe charakterisiert....“</p>
<hr />
<div>Die '''Flachpalette''' (auch als Kufenbrett bezeichnet) ist die häufigste Palettenart, sie ist durch ihre Unterfahrbarkeit und niedrige Bauhöhe charakterisiert. Ein bekanntes Beispiel für eine Flachpalette ist die durch die [[EPAL]] lizenzierte [[Europalette]].<br />
<br />
[[Kategorie:Ladehilfsmittel]][[Kategorie:Palette]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Lagerhilfsmittel&diff=7563Lagerhilfsmittel2012-05-31T17:30:13Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Ladehilfsmittel erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Ladehilfsmittel]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorverpackung&diff=7562Vorverpackung2012-05-31T17:27:29Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Die '''Vorverpackung''' von [[Ware]]n wird häufig schon vom [[Lieferant]]en vorgenommen. So kann die Ware durch die Portionierung in fest definierten Losgrößen eingelagert werden, dies erspart bei der Entnahme häufig ein zeitaufwändiges Zählen. Häufig werden als Packmittel zur Vorverpackung [[Karton]]s, [[Tüte]]n oder [[Sack|Säcke]] verwendet. Wird die Ware im Lager Vorverpackt kommen häufig auch [[Kleinteilebehälter]] (KLT), [[Palette]]n und andere [[Lagerhilfsmittel]] zum Einsatz.<br />
<br />
Die Vorverpackung hat bei relativ geringem Aufwand erhebliche Vorteile, die Ware <br />
* ist durch die Verpackung vor Schmutz und anderen schädlichen Einflüssen geschützt<br />
* kann einfacher gehandhabt und gestapelt werden<br />
* muss bei festgelegten Entnahmemengen nicht aufwändig gezählt werden<br />
* die Inventur wird vereinfacht da verschlossene Gebinde als Einheit gezählt werden<br />
* die Vorverpackung kann häufig auch als Versandverpackung genutzt werden.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorverpackung&diff=7561Vorverpackung2012-05-31T17:22:06Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Die '''Vorverpackung''' von [[Ware]]n wird häufig schon vom [[Lieferant]]en vorgenommen. So kann die Ware durch die Portionierung in fest definierten Losgrößen eingelagert werden, dies erspart bei der Entnahme häufig ein zeitaufwändiges Zählen. Häufig werden Packmittel zur Vorverpackung [[Karton]]s, [[Tüte]]n oder [[Sack|Säcke]] verwendet. Wird die Ware im Lager Vorverpackt kommen häufig auch [[Kleinteilebehälter]] (KLT), [[Palette]]n und andere [[Lagerhilfsmittel]] zum Einsatz.<br />
<br />
Die Vorverpackung hat bei relativ geringem Aufwand erhebliche Vorteile, die Ware <br />
* ist durch die Verpackung vor Schmutz und anderen schädlichen Einflüssen geschützt<br />
* kann einfacher gehandhabt und gestapelt werden<br />
* muss bei festgelegten Entnahmemengen nicht aufwändig gezählt werden<br />
* die Inventur wird vereinfacht da verschlossene Gebinde als Einheit gezählt werden<br />
* die Vorverpackung kann häufig auch als Versandverpackung genutzt werden.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorverpackung&diff=7560Vorverpackung2012-05-31T17:18:05Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Vorverpackung''' von Waren wird häufig schon vom Lieferanten vorgenommen. So kann die Ware in fest definierten Losgrößen eingelagert werden, die...“</p>
<hr />
<div>Die '''Vorverpackung''' von [[Ware]]n wird häufig schon vom [[Lieferant]]en vorgenommen. So kann die Ware in fest definierten Losgrößen eingelagert werden, dies erspart bei der Entnahme häufig ein zeitaufwändiges Zählen. Häufig werden Packmittel zur Vorverpackung [[Karton]]s, [[Tüte]]n oder [[Sack|Säcke]] verwendet. Wird die Ware im Lager Vorverpackt kommen häufig auch [[Kleinteilebehälter]] (KLT), [[Palette]]n und andere [[Lagerhilfsmittel]] zum Einsatz.<br />
<br />
Die Vorverpackung hat bei relativ geringem Aufwand erhebliche Vorteile, die Ware <br />
* ist durch die Verpackung vor Schmutz und anderen schädlichen Einflüssen geschützt<br />
* kann einfacher gehandhabt und gestapelt werden<br />
* muss bei festgelegten Entnahmemengen nicht aufwändig gezählt werden<br />
* die Inventur wird vereinfacht da verschlossene Gebinde als Einheit gezählt werden<br />
* die Vorverpackung kann häufig auch als Versandverpackung genutzt werden.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Kleinteilebeh%C3%A4lter&diff=7559Kleinteilebehälter2012-05-31T17:17:20Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Kleinladungsträger erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Kleinladungsträger]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Auslagerung&diff=7551Auslagerung2012-04-12T15:57:29Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Der Vorgang der Auslagerung ist meist Teil der Kommissionierung. Dabei wird ein Bestand von einem Lagerplatz entnommen, die Gründe für eine Ausl...“</p>
<hr />
<div>Der Vorgang der [[Auslagerung]] ist meist Teil der [[Kommissionierung]]. Dabei wird ein [[Bestand]] von einem [[Lagerplatz]] entnommen, die Gründe für eine Auslagerung können unter anderem sein:<br />
* Bedarf für einen [[Kundenauftrag]]<br />
* Bedarf für einen [[Produktionsauftrag]]<br />
* [[Umlagerung]] an einen an einen anderen [[Lagerort]] oder Lagerplatz<br />
* Entnahme von [[Probe]]n oder [[Muster]]n</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Bediengang&diff=7225Bediengang2011-11-29T20:55:48Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Regalgasse erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Regalgasse]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Einfahrregal&diff=7224Einfahrregal2011-11-29T20:52:08Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Beim '''Einfahrregal''' werden die Vorteile Block- und der Regallagerung miteinander kombiniert. Das Regal wird von einer Seite aus bestückt i...“</p>
<hr />
<div>Beim '''Einfahrregal''' werden die Vorteile [[Blocklager|Block]]- und der [[Regallager]]ung miteinander kombiniert. Das Regal wird von einer Seite aus bestückt indem der Stapler in die [[Regalgasse|Gasse]] fährt und die Paletten auf an den Seiten angebrachten Längstraversen (auch Seitenholme oder Konsole) absetzt. <br />
<br />
Im Gegensatz zu [[Durchfahrregal]]en hat das Einfahrregal nur eine offene Seite, von der aus das Regal bedient werden kann. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die zuletzt eingelagerte Palette als erste wieder ausgelagert werden muss. Pro Gasse ist hier also nur das [[LiFo]]-System möglich, deshalb sollten die einzelnen Gassen auch nur Artikelrein und/oder Chargenrein bestückt werden.<br />
<br />
'''Vorteile:'''<br><br />
* Im Gegensatz zur Blocklagerung kann die Raumhöhe besser ausgenutzt werden da der Staudruck auf die unteren Paletten entfällt.<br />
* Wie bei der Blocklagerung ergibt bei Einfahrregalen ein ähnlich hoher [[Flächennutzungsgrad]].<br />
<br />
'''Nachteile'''<br><br />
* kein direkter Zugriff auf jede einzelne Palette möglich.<br />
* Das Einlagern muss von unten nach oben und das Auslagern von oben nach unten erfolgen da sonst der Staplermast an der oben eingelagerten Ware anstößt.<br />
<br />
[[Kategorie:Lagereinrichtung]][[Kategorie:Regal]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Fachbodenregal&diff=7223Fachbodenregal2011-11-29T20:33:27Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>[[Bild:Fachbodenregal.png|framed|right]]<br />
<br />
Wie der Name schon andeutet haben '''Fachbodenregale''' (engl. ''lower shelf rack'') in jedem Fach einen geschlossenen [[Fachboden]] auf dem [[Ware]] abgelegt werden kann. Im wesentlichen bestehen Fachboden[[regal]]e aus den seitlichen [[Regalständer|Ständern]] zwischen denen die Fachböden horizontal befestigt sind. Oft sorgen auf der Rückseite diagonal oder über Kreuz an den Ständern angebrachte Verbindungen für Stabilität.<br />
<br />
== Bauarten ==<br />
Sogenannte '''Steckregale''' werden ohne Schraubverbindungen zusammengesteckt. Sie können ohne großen Aufwand auf- und abgebaut werden und sind daher von Vorteil wenn, zum Beispiel wie im Einzelhandel, öfter umgebaut wird.<br />
<br />
'''Schraubregale''' werden eingesetzt wenn nicht allzu oft umgebaut wird oder höhere Anforderungen an die Stabilität des Regals gestellt werden.<br />
<br />
== Verwendung ==<br />
Fachbodenregale werden meist für die [[Lagerung]] von unpalettiertem Lagergut oder Kleinteilen verwendet, dabei werden die Lagergüter oft in ihrer [[Verpackung]] im Regal bereitgestellt. Genauso häufig werden die Waren aber auch in [[Sichtkasten|Sichtkästen]] oder ähnlichen Behältnissen im Regal aufbewahrt.<br />
<br />
Fachbodenregale bieten durch ihre einfache Konstruktion, neben der Übersichtlichkeit und der direkten Zugriffsmöglichkeit auf jeden Artikel, eine wirtschaftliche Einrichtungsmöglichkeit für [[Verkaufslager|Verkaufs]]- oder [[Kommissionierlager]]. Allerdings schränkt ihr hoher Platzbedarf in Verbindung mit der begrenzten [[Tragfähigkeit]] ihr Einsatzgebiet deutlich ein.<br />
<br />
Fachbodenregale können mit sehr unterschiedlichen Anzahlen an Fachböden pro [[Regalfeld]] bestückt werden. Auch die [[Fachbodenweite]] ist bei den gängigen Herstellern sehr Variabel so das für jeden Einsatzfall ein Regal aus einem Standard-Lieferprogramm zu finden sein sollte, damit Verbunden kann eine teure Spezialanfertigung meist vermieden werden.<br />
[[Kategorie:Regal]][[Kategorie:Lagereinrichtung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Fachbodenregal&diff=7222Fachbodenregal2011-11-29T20:31:06Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>[[Bild:Fachbodenregal.png|framed|right]]<br />
<br />
Wie der Name schon andeutet haben '''Fachbodenregale''' (engl. ''lower shelf rack'') in jedem Fach einen geschlossenen [[Fachboden]] auf dem [[Ware]] abgelegt werden kann. Im wesentlichen bestehen Fachboden[[regal]]e aus den seitlichen [[Regalständer|Ständern]] zwischen denen die Fachböden horizontal befestigt sind. Oft sorgen auf der Rückseite diagonal oder über Kreuz an den Ständern angebrachte Verbindungen für Stabilität.<br />
<br />
Sogenannte '''Steckregale''' werden ohne Schraubverbindungen zusammengesteckt. Sie können ohne großen Aufwand auf- und abgebaut werden und sind daher von Vorteil wenn, zum Beispiel wie im Einzelhandel, öfter umgebaut wird.<br />
<br />
'''Schraubregale''' werden eingesetzt wenn nicht allzu oft umgebaut wird oder höhere Anforderungen an die Stabilität des Regals gestellt werden.<br />
<br />
Fachbodenregale werden meist für die [[Lagerung]] von unpalettiertem Lagergut oder Kleinteilen verwendet, dabei werden die Lagergüter oft in ihrer [[Verpackung]] im Regal bereitgestellt. Genauso häufig werden die Waren aber auch in [[Sichtkasten|Sichtkästen]] oder ähnlichen Behältnissen im Regal aufbewahrt.<br />
<br />
Fachbodenregale bieten durch ihre einfache Konstruktion, neben der Übersichtlichkeit und der direkten Zugriffsmöglichkeit auf jeden Artikel, eine wirtschaftliche Einrichtungsmöglichkeit für [[Verkaufslager|Verkaufs]]- oder [[Kommissionierlager]]. Allerdings schränkt ihr hoher Platzbedarf in Verbindung mit der begrenzten [[Tragfähigkeit]] ihr Einsatzgebiet deutlich ein.<br />
<br />
Fachbodenregale können mit sehr unterschiedlichen Anzahlen an Fachböden pro [[Regalfeld]] bestückt werden. Auch die [[Fachbodenweite]] ist bei den gängigen Herstellern sehr Variabel so das für jeden Einsatzfall ein Regal aus einem Standard-Lieferprogramm zu finden sein sollte, damit Verbunden kann eine teure Spezialanfertigung meist vermieden werden.<br />
[[Kategorie:Regal]][[Kategorie:Lagereinrichtung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorlage:Fehlt&diff=7192Vorlage:Fehlt2011-10-28T15:28:02Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div><noinclude><br />
In diese Liste bitte die 10 meist verlinkten [[Special:Wantedpages|Artikel]], die noch nicht angelegt wurden an der ersten Position einfügen und den letzten Eintrag löschen. Es sollten hier maximal 10 Einträge vorhanden sein um die Startseite übersichtlich zu halten.<br />
</noinclude><br />
<br />
# [[Bulgarien]]<br />
# [[Verkauf]]<br />
# [[Lieferbereitschaft]]<br />
# [[Belgien ]]<br />
# [[Mautabrechnungsgerät]]<br />
# [[Schiff]]<br />
# [[Hauptlauf]]<br />
# [[Autobahn]]<br />
# [[Seeschifffahrt]]<br />
# [[Auftraggeber]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorlage:Fehlt&diff=7191Vorlage:Fehlt2011-10-28T15:27:35Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div><noinclude><br />
In diese Liste bitte die 10 meist verlinkten [[Special:Wantedpages|Artikel]], die noch nicht angelegt wurden an der ersten Position einfügen und den letzten Eintrag löschen. Es sollten hier maximal 5 Einträge vorhanden sein um die Startseite übersichtlich zu halten.<br />
</noinclude><br />
<br />
# [[Bulgarien]]<br />
# [[Verkauf]]<br />
# [[Lieferbereitschaft]]<br />
# [[Belgien ]]<br />
# [[Mautabrechnungsgerät]]<br />
# [[Schiff]]<br />
# [[Hauptlauf]]<br />
# [[Autobahn]]<br />
# [[Seeschifffahrt]]<br />
# [[Auftraggeber]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Warenausgang&diff=7190Warenausgang2011-10-28T15:25:46Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Der '''Warenausgang''' (engl. Dispatch, Goods Out) bezeichnet im allgemeinen eine Abteilung einer Firma in der die zum Versand bereitgestellten Waren bis zur Abholung durch den Frachtführer bereitgestellt werden. <br />
<br />
Häufig werden dort auch Vorgänge die zum [[Versand (Vorgang)|Versand]] von [[Ware]] an einen [[Empfänger]] nötig sind durchgeführt.<br />
<br />
Darunter fallen die folgenden Prozesse:<br />
* Kommissionieren<br />
* Verpacken<br />
* Etikettieren<br />
* Verladen<br />
<br />
Im Warenausgang werden die fertig gepackten Packstücke in der Regel nach Abholfahrzeugen sortiert abgestellt und noch Versandkennzeichnungen (bspw. [[Lieferschein]]e, [[NVE]] oder Warenanhänger nach [[VDA 4902]]) angebracht.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Versand_(Abteilung)&diff=7189Versand (Abteilung)2011-10-28T15:23:42Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Warenausgang erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Warenausgang]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Warenausgang&diff=7188Warenausgang2011-10-28T15:22:22Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Warenausgang''' (engl. Dispatch, Goods Out) bezeichnet im allgemeinen eine Abteilung einer Firma in der die zum Versand bereitgestellten Waren bis zur Abho...“</p>
<hr />
<div>Der '''Warenausgang''' (engl. Dispatch, Goods Out) bezeichnet im allgemeinen eine Abteilung einer Firma in der die zum Versand bereitgestellten Waren bis zur Abholung durch den Frachtführer bereitgestellt werden. <br />
<br />
Im Warenausgang werden die fertig gepackten Packstücke in der Regel nach Abholfahrzeugen sortiert abgestellt und noch Versandkennzeichnungen (bspw. [[Lieferschein]]e, [[NVE]] oder Warenanhänger nach [[VDA 4902]]) angebracht.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Allgemeine_Deutsche_Spediteursbedingungen_(ADSP)&diff=7181Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen (ADSP)2011-10-21T15:26:12Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>{{Vorlage:Hinweis zu Rechtsthemen}}<br />
<br />
<br />
''' Präambel '''<br />
<br />
Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband [[Spedition]] und [[Logistik]], Deutschen [[Industrie- und Handelskammer]]tag und dem Hauptverband des Deutschen [[Einzelhandel]]s. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt den [[Vertragspartei]]en überlassen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.<br />
<br />
== Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht ==<br />
<br />
Der [[Spediteur]] hat das Interesse des [[Auftraggeber]]s wahrzunehmen und seine Tätigkeiten mit der [[Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes]] auszuführen.<br />
<br />
== Anwendungsbereich ==<br />
<br />
''' 2.1 ''' Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, [[Transport|Fracht]]-, [[Lager]]- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der [[Beförderung]] oder [[Lagerung]] von [[Ware|Gütern]] in Zusammenhang stehen.<br />
<br />
''' 2.2 ''' Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Sinne der §§ 453 bis 466 [[Handelsgesetzbuch|HGB]] schuldet der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.<br />
<br />
''' 2.3 ''' Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben<br /><br />
: - [[Verpackung]]sarbeiten,<br />
: - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, <br />
: - Kran- oder Montagearbeiten sowie [[Schwertransport|Schwer- oder Großraumtransporte]] mit Ausnahme der [[Umschlag]]stätigkeit des Spediteurs,<br />
: - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.<br />
<br />
''' 2.4 ''' Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit [[Verbraucher]]n. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.<br />
<br />
''' 2.5 ''' Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, daß die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Bei Verkehrsverträgen über [[Lufttransport|Luft-]], [[Seetransport|See-]], [[Binnenschiffstransport|Binnenschiffs-]] oder [[multimodaler Transport|multimodale Transporte]] können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden. <br />
<br />
''' 2.6 ''' Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.<br />
<br />
''' 2.7 ''' Im Verhältnis zwischen [[Erstspediteur|Erst-]] und [[Zwischenspediteur]] gelten die ADSp als [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] des Zwischenspediteurs.<br />
<br />
== Auftrag, Übermittlungsfehler, Inhalt, besondere Güterarten ==<br />
<br />
''' 3.1 ''' Aufträge, Weisungen, Erklärungen und Mitteilungen sind formlos gültig. Nachträgliche Änderungen sind als solche deutlich kenntlich zu machen. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. <br />
<br />
''' 3.2 ''' Soweit für Erklärungen die Schriftform verlangt wird, steht ihr die Datenfernübertragung und jede sonst lesbare Form gleich, sofern sie den Aussteller erkennbar macht.<br />
<br />
''' 3.3 ''' Der Auftraggeber hat dem Spediteur bei Auftragserteilung mitzuteilen, daß Gegenstand des Verkehrsvertrages sind:<br /><br />
: - Gefährliche Güter<br />
: - Lebende Tiere und Pflanzen<br />
: - Leicht verderbliche Güter<br />
: - Besonders wertvolle und diebstahlsgefährdete Güter<br />
<br />
''' 3.4 ''' Der Auftraggeber hat im Auftrag Adressen, Zeichen, Nummern, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, Eigenschaften des Gutes im Sinne von Ziffer 3.3, den Warenwert für eine Versicherung des Gutes und alle sonstigen erkennbar für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Umstände anzugeben.<br />
<br />
''' 3.5 ''' Bei gefährlichem Gut hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung dem Spediteur schriftlich die genaue Art der Gefahr und - soweit erforderlich - die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Handelt es sich um Gefahrgut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder um sonstige Güter, für deren Beförderung oder Lagerung besondere gefahrgut-, umgangs- oder abfallrechtliche Vorschriften bestehen, so hat der Auftraggeber alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, insbesondere die Klassifizierung nach dem einschlägigen Gefahrgutrecht, mitzuteilen. <br />
<br />
''' 3.6 ''' Der Auftraggeber hat den Spediteur bei besonders wertvollen oder diebstahlsgefährdeten Gütern (z.B. Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Valoren, Dokumente, Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräte, EDV-Geräte und -Zubehör) sowie bei Gütern mit einem tatsächlichen Wert von 50 Euro/kg und mehr so rechtzeitig vor Übernahme durch den Spediteur schriftlich zu informieren, daß der Spediteur die Möglichkeit hat, über die Annahme des Gutes zu entscheiden und Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Auftrags zu treffen. <br />
<br />
''' 3.7 ''' Entspricht ein dem Spediteur erteilter Auftrag nicht den in Ziffern 3.3 - 3.6 genannten Bedingungen, so steht es dem Spediteur frei,<br /><br />
: - die Annahme des Gutes zu verweigern,<br />
: - bereits übernommenes Gut zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzuhalten,<br />
: - dieses ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu versenden, zu befördern oder einzulagern und eine zusätzliche, angemessene Vergütung zu verlangen, wenn eine sichere und schadenfreie Ausführung des Auftrags mit<br />
erhöhten [[Kosten]] verbunden ist.<br />
<br />
''' 3.8 ''' Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die nach Ziffern 3.3 bis 3.6 gemachten Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.<br />
<br />
''' 3.9 ''' Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, daß an der Echtheit oder der Befugnis begründete Zweifel bestehen.<br />
<br />
== Verpackung, Gestellung von Ladehilfs- und Packmitteln, Verwiegung und Untersuchung des Gutes ==<br />
<br />
''' 4.1 ''' Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfaßt mangels Vereinbarung nicht<br /><br />
''' 4.1.1 ''' die Verpackung des Gutes,<br /><br />
''' 4.1.2 ''' die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich,<br /><br />
''' 4.1.3 ''' die Gestellung und den Tausch von Paletten oder sonstigen Ladehilfs- und Packmitteln. Werden diese nicht Zug-um-Zug getauscht, erfolgt eine Abholung nur, wenn ein neuer Auftrag erteilt wird. Dies gilt nicht, wenn der Tausch auf Veranlassung des Spediteurs unterbleibt.<br />
<br />
''' 4.2 ''' Die Tätigkeiten nach Ziffer 4.1 sind gesondert zu vergüten.<br />
<br />
== Zollamtliche Abwicklung ==<br />
<br />
''' 5.1 ''' Der Auftrag zur Versendung nach einem Bestimmungsort im Ausland schließt den Auftrag zur zollamtlichen Abfertigung ein, wenn ohne sie die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist.<br />
<br />
''' 5.2 ''' Für die zollamtliche Abfertigung kann der Spediteur neben den tatsächlich auflaufenden Kosten eine besondere Vergütung berechnen.<br />
<br />
''' 5.3 ''' Der Auftrag, unter Zollverschluß eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Ermächtigung für den Spediteur ein, über die Erledigung der erforderlichen Zollförmlichkeiten und die Auslegung der zollamtlich festgesetzten Abgaben zu entscheiden.<br />
<br />
== Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers ==<br />
<br />
''' 6.1 ''' Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.<br />
<br />
''' 6.2 ''' Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet,<br />
<br />
''' 6.2.1 ''' zu e i n e r Sendung gehörende Packstücke als zusammengehörig leicht erkennbar zu kennzeichnen;<br />
<br />
''' 6.2.2 ''' Packstücke so herzurichten, daß ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist (Klebeband, Umreifungen oder ähnliches sind nur ausreichend, wenn sie individuell gestaltet oder sonst schwer nachahmbar sind; eine Umwickelung mit Folie nur, wenn diese verschweißt ist);<br />
<br />
''' 6.2.3 ''' bei einer im Spediteursammelgutverkehr abzufertigenden Sendung, die aus mehreren Stücken oder Einheiten mit einem [[Gurtmaß]] (größter Umfang zuzüglich längste Kante) von weniger als 1 m besteht, diese zu größeren Packstücken zusammenzufassen;<br />
<br />
''' 6.2.4 ''' bei einer im Hängeversand abzufertigenden Sendung, die aus mehreren Stücken besteht, diese zu Griffeinheiten in geschlossenen Hüllen zusammenzufassen;<br />
<br />
''' 6.2.5 ''' auf Packstücken von mindestens 1 000 kg Rohgewicht die durch das Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren auf Schiffen beförderten Frachtstücken vorgeschriebene Gewichtsbezeichnung anzubringen.<br />
<br />
''' 6.3 ''' Packstücke sind Einzelstücke oder vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrags gebildete Einheiten, z.B. Kisten, Gitterboxen, Paletten, Griffeinheiten, geschlossene Ladegefäße, wie gedeckt gebaute oder mit Planen versehene Waggons, Auflieger oder Wechselbrücken, Container, Iglus. <br />
<br />
''' 6.4 ''' Entsprechen die Packstücke nicht den in Ziffern 6.1 und 6.2 genannten Bedingungen, findet Ziffer 3.7 entsprechende Anwendung.<br />
<br />
== Kontrollpflichten des Spediteurs ==<br />
<br />
''' 7.1 ''' Der Spediteur ist verpflichtet, an Schnittstellen<br />
<br />
''' 7.1.1 ''' die Packstücke auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden und Unversehrtheit von Plomben und Verschlüssen zu überprüfen und <br />
<br />
''' 7.1.2 ''' Unregelmäßigkeiten zu dokumentieren (z.B. in den Begleitpapieren oder durch besondere Benachrichtigung). <br />
<br />
''' 7.2 ''' Schnittstelle ist jeder Übergang der Packstücke von einer Rechtsperson auf eine andere sowie die Ablieferung am Ende jeder Beförderungsstrecke. <br />
<br />
== Quittung ==<br />
<br />
''' 8.1 ''' Auf Verlangen des Auftraggebers erteilt der Spediteur eine Empfangsbescheinigung. In der Empfangsbescheinigung bestätigt der Spediteur nur die Anzahl und Art der Packstücke, nicht jedoch deren Inhalt, Wert oder Gewicht. Bei Massengütern, Wagenladungen und dergleichen enthält die Empfangsbescheinigung im Zweifel keine Bestätigung des Rohgewichts oder der anders angegebenen Menge des Gutes.<br />
<br />
''' 8.2 ''' Als Ablieferungsnachweis hat der Spediteur vom Empfänger eine Empfangsbescheinigung über die im Auftrag oder in sonstigen Begleitpapieren genannten Packstücke zu verlangen. Weigert sich der Empfänger, die Empfangsbescheinigung zu erteilen, so hat der Spediteur Weisung einzuholen. Ist das Gut beim Empfänger bereits ausgeladen, so ist der Spediteur berechtigt, es wieder an sich zu nehmen.<br />
<br />
== Weisungen ==<br />
<br />
''' 9.1 ''' Eine über das Gut erteilte Weisung bleibt für den Spediteur bis zu einem Widerruf des Auftraggebers maßgebend. <br />
<br />
''' 9.2 ''' Mangels ausreichender oder ausführbarer Weisung darf der Spediteur nach seinem pflichtgemäßen Ermessen handeln.<br />
<br />
''' 9.3 ''' Ein Auftrag, das Gut zur Verfügung eines Dritten zu halten, kann nicht mehr widerrufen werden, sobald die Verfügung des Dritten beim Spediteur eingegangen ist.<br />
<br />
== Frachtüberweisung, Nachnahme ==<br />
<br />
''' 10.1 ''' Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei unfrei abzufertigen oder der Auftrag sei für Rechnung des Empfängers oder eines Dritten auszuführen, berührt nicht die Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur, die Vergütung sowie die sonstigen Aufwendungen zu tragen.<br />
<br />
''' 10.2 ''' Die Mitteilung nach Ziffer 10.1 enthält keine Nachnahmeweisung.<br />
<br />
== Fristen ==<br />
<br />
''' 11.1 ''' Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart.<br />
<br />
''' 11.2 ''' Unberührt bleibt die gesetzliche [[Haftung]] des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist.<br />
<br />
== Hindernisse ==<br />
<br />
''' 12.1 ''' Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich des Spediteurs zuzurechnen sind, befreien ihn für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung unmöglich geworden ist. Im Falle der Befreiung nach Satz 1 sind der Spediteur und der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, auch wenn der Auftrag schon teilweise ausgeführt worden ist. Tritt der Spediteur oder Auftraggeber zurück, so sind dem Spediteur die Kosten zu erstatten, die er für erforderlich halten durfte oder die für den Auftraggeber von Interesse sind.<br />
<br />
''' 12.2 ''' Der Spediteur hat nur im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht zu prüfen und den Auftraggeber darauf hinzuweisen, ob gesetzliche oder behördliche Hindernisse für die Versendung (z.B. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen) vorliegen. Soweit der Spediteur jedoch durch öffentliche Bekanntmachungen oder in den Vertragsverhandlungen<br />
den Eindruck erweckt hat, über besondere Kenntnisse für bestimmte Arten von Geschäften zu verfügen, hat er vorstehende Prüfungs- und Hinweispflichten entsprechend zu erfüllen.<br />
<br />
''' 12.3 ''' Vom Spediteur nicht zu vertretende öffentlich-rechtliche Akte berühren die Rechte des Spediteurs gegenüber dem Auftraggeber nicht; der Auftraggeber haftet dem Spediteur für alle aus solchen Ereignissen entstehenden Folgen. Etwaige Ansprüche des Spediteurs gegenüber dem Staat oder einem sonstigen Dritten werden hierdurch nicht berührt.<br />
<br />
== Ablieferung ==<br />
Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.<br />
<br />
== Auskunfts- und Herausgabepflicht des Spediteurs ==<br />
<br />
''' 14.1 ''' Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäftes Auskunft zu geben und nach dessen Ausführung Rechenschaft abzulegen; zur Offenlegung der Kosten ist er jedoch nur verpflichtet, wenn er für Rechnung des Auftraggebers tätig wird.<br />
<br />
''' 14.2 ''' Der Spediteur ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Geschäfts erhält und was er aus der Geschäftsführung erlangt, herauszugeben.<br />
<br />
== Lagerung ==<br />
<br />
''' 15.1 ''' Die Lagerung erfolgt nach Wahl des Spediteurs in dessen eigenen oder fremden Lagerräumen. Lagert der Spediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.<br />
<br />
''' 15.2 ''' Dem Auftraggeber steht es frei, die Lagerräume zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unterbringung des Gutes oder gegen die Wahl des Lagerraumes muß er unverzüglich vorbringen. Macht er von dem Besichtigungsrecht keinen Gebrauch, so begibt er sich aller Einwände gegen die Art und Weise der Unterbringung, soweit die Wahl des Lagerraumes und die Unterbringung unter Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs erfolgt ist.<br />
<br />
''' 15.3 ''' Das Betreten des Lagers ist dem Auftraggeber nur in Begleitung des Spediteurs zu dessen Geschäftsstunden erlaubt.<br />
<br />
''' 15.4 ''' Nimmt der Auftraggeber Handlungen mit dem Gut vor (z.B. Probeentnahme), so kann der Spediteur verlangen, daß Anzahl, Gewicht und Beschaffenheit des Gutes gemeinsam mit dem Auftraggeber festgestellt wird. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, ist die Haftung des Spediteurs für später festgestellte<br />
Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist nicht auf die vorgenommenen Handlungen mit dem Gut zurückzuführen.<br />
<br />
''' 15.5 ''' Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten oder Beauftragten beim Betreten des Lagers oder beim Betreten oder Befahren des Lagergrundstückes dem Spediteur, anderen Einlagerern oder sonstigen Dritten zufügen, es sei denn, daß den Auftraggeber, seine Angestellten oder Beauftragten kein Verschulden trifft.<br />
<br />
''' 15.6 ''' Bei Inventurdifferenzen kann der Spediteur bei gleichzeitigen Fehl- und Mehrbeständen desselben Auftraggebers eine wertmäßige Saldierung des Lagerbestandes vornehmen.<br />
<br />
''' 15.7 ''' Entstehen dem Spediteur begründete Zweifel, ob seine Ansprüche durch den Wert des Gutes sichergestellt sind, so ist er berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, in der dieser entweder für Sicherstellung der Ansprüche des Spediteurs oder für anderweitige Unterbringung des Gutes Sorge<br />
tragen kann. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, so ist der Spediteur zur Kündigung ohne Kündigungsfrist berechtigt.<br />
<br />
== Angebote und Vergütung ==<br />
<br />
''' 16.1 ''' Angebote des Spediteurs und Vereinbarungen mit ihm über Preise und Leistungen beziehen sich stets nur auf die namentlich aufgeführten eigenen Leistungen oder Leistungen Dritter und nur auf Gut normalen Umfangs, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit; sie setzen normale unveränderte Beförderungsverhältnisse, ungehinderte Verbindungswege, Möglichkeit unmittelbarer sofortiger Weiterversendung sowie Weitergeltung der bisherigen Frachten, Valutaverhältnisse und Tarife, welche der Vereinbarung zugrunde lagen, voraus, es sei denn, die Veränderungen sind unter Berücksichtigung der Umstände vorhersehbar gewesen. Ein Vermerk, wie etwa "zuzüglich der üblichen Nebenspesen", berechtigt den Spediteur, Sondergebühren und Sonderauslagen zusätzlich zu berechnen.<br />
<br />
''' 16.2 ''' Alle Angebote des Spediteurs gelten nur bei unverzüglicher Annahme zur sofortigen Ausführung des betreffenden Auftrages, sofern sich nichts Gegenteiliges aus dem Angebot ergibt, und nur, wenn bei Erteilung des Auftrages auf das Angebot Bezug genommen wird.<br />
<br />
''' 16.3 ''' Wird ein Auftrag gekündigt oder entzogen, so stehen dem Spediteur die Ansprüche nach §§ 415, 417 HGB zu. <br />
<br />
''' 16.4 ''' Wird ein Nachnahme- oder sonstiger Einziehungsauftrag nachträglich zurückgezogen, oder geht der Betrag nicht ein, kann der Spediteur dennoch Provision erheben.<br />
<br />
''' 16.5 ''' Lehnt der Empfänger die Annahme einer ihm zugerollten Sendung ab, oder ist die Ablieferung aus Gründen, die der Spediteur nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so steht dem Spediteur für die Rückbeförderung Rollgeld in gleicher Höhe wie für die Hinbeförderung zu.<br />
<br />
== Aufwendungen des Spediteurs, Freistellungsanspruch ==<br />
<br />
''' 17.1 ''' Der Spediteur hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. <br />
<br />
''' 17.2 ''' Der Auftrag, ankommendes Gut in Empfang zu nehmen, ermächtigt den Spediteur, verpflichtet ihn aber nicht, auf dem Gut ruhende Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben sowie Spesen auszulegen.<br />
<br />
''' 17.3 ''' Von Frachtforderungen, Havarieeinschüssen oder -beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an den Spediteur, insbesondere als Verfügungsberechtigten oder als [[Besitzer]] fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber den Spediteur auf Aufforderung sofort zu befreien, wenn sie der Spediteur nicht zu vertreten hat. Der Spediteur ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die zu seiner Sicherung oder Befreiung geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Sofern nicht die Notwendigkeit sofortigen Handelns geboten ist, hat der Spediteur Weisung einzuholen.<br />
<br />
'''17.4 ''' Der Auftraggeber hat den Spediteur in geschäftsüblicher Weise rechtzeitig auf alle öffentlich-rechtlichen, z.B. zollrechtlichen oder Dritten gegenüber bestehenden, z.B. markenrechtlichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen, die mit dem [[Besitz]] des Gutes verbunden sind, soweit nicht aufgrund des Angebots des Spediteurs davon auszugehen ist, daß diese Verpflichtungen ihm bekannt sind.<br />
<br />
== Rechnungen, fremde Währungen ==<br />
<br />
''' 18.1 Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen. '''<br />
<br />
''' 18.2 ''' Der Spediteur ist berechtigt, von ausländischen Auftraggebern oder Empfängern nach seiner Wahl Zahlung in ihrer Landeswährung oder in deutscher Währung zu verlangen.<br />
<br />
''' 18.3 ''' Schuldet der Spediteur fremde Währung oder legt er fremde Währung aus, so ist er berechtigt, entweder Zahlung in der fremden oder in deutscher Währung zu verlangen. Verlangt er deutsche Währung, so erfolgt die Umrechnung zu demam Tage der Zahlung amtlich festgesetzten Kurs, es sei denn, daß nachweisbar ein anderer Kurs zu zahlen oder gezahlt worden ist. <br />
<br />
== Aufrechnung, Zurückbehaltung ==<br />
Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht.<br />
<br />
== Pfand- und Zurückbehaltungsrecht ==<br />
<br />
''' 20.1 ''' Der Spediteur hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den in Ziffer 2.1 genannten Tätigkeiten an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus.<br />
<br />
''' 20.2 ''' Der Spediteur darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verkehrsverträgen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Spediteurs gefährdet. <br />
<br />
''' 20.3 ''' An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. <br />
<br />
''' 20.4 ''' Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Spediteur nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. <br />
<br />
''' 20.5 ''' Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Spediteur in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. <br />
<br />
== Versicherung des Gutes ==<br />
<br />
''' 21.1 ''' Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter beauftragt. Kann der Spediteur wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat der Spediteur dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. <br />
<br />
''' 21.2 ''' Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt. Der Spediteur darf vermuten, daß die Eindeckung einer Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt, insbesondere wenn<br />
: - der Spediteur bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt hat,<br />
: - der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert (Ziffer 3.4) angegeben hat.<br /><br />
Die Vermutung des Interesses an der Eindeckung einer Versicherung besteht insbesondere nicht, wenn <br />
: - der Auftraggeber die Eindeckung schriftlich untersagt,<br />
: - der Auftraggeber ein Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter ist.<br />
<br />
''' 21.3 ''' Der Spediteur hat nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Auftraggeber erteilt dem Spediteur unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren schriftlich eine andere Weisung.<br />
<br />
''' 21.4 ''' Ist der Spediteur Versicherungsnehmer und hat er für Rechnung des Auftraggebers gehandelt, ist der Spediteur verpflichtet, auf Verlangen gemäß Ziffer 14.1 Rechnung zu legen. In diesem Fall hat der Spediteur die Prämie für jeden einzelnen Verkehrsvertrag auftragsbezogen zu erheben, zu dokumentieren und in voller Höhe ausschließlich für diese Versicherungsdeckung an den Versicherer abzuführen. <br />
<br />
''' 21.5 ''' Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei Abwicklung von Versicherungsfällen und Havarien steht dem Spediteur eine besondere Vergütung neben dem Ersatz seiner Auslagen zu.<br />
<br />
== Haftung des Spediteurs, Abtretung von Ersatzansprüchen ==<br />
<br />
''' 22.1 ''' Der Spediteur haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziffer 2.1) nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. <br />
<br />
''' 22.2 ''' Soweit der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Verträge schuldet, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl der von ihm beauftragten Dritten. <br />
<br />
''' 22.3 In allen Fällen, in denen der Spediteur für Verlust oder Beschädigung des Gutes zu haften hat, hat er Wert- und Kostenersatz entsprechend §§ 429, 430 HGB zu leisten. <br />
<br />
''' 22.4 ''' Soweit die §§ 425 ff und 461 Abs. 1 HGB nicht gelten, haftet der Spediteur für Schäden, die entstanden sind aus <br />
<br />
''' 22.4.1 ''' - ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Auftraggeber oder Dritte;<br /><br />
<br />
''' 22.4.2 ''' - vereinbarter oder der Übung entsprechender Aufbewahrung im Freien;<br /><br />
<br />
''' 22.4.3 ''' - schwerem Diebstahl oder Raub (§§ 243, 244, 249 StGB);<br /><br />
<br />
''' 22.4.4 ''' - höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürlicher Veränderung des Gutes<br /><br />
nur insoweit, als ihm eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Konnte ein Schaden aus einem der vorstehend aufgeführten Umständen entstehen, so wird vermutet, daß er aus diesem entstanden ist. <br />
<br />
''' 22.5 ''' Hat der Spediteur aus einem Schadenfall Ansprüche gegen einen Dritten, für den er nicht haftet, oder hat der Spediteur gegen einen Dritten seine eigene Haftung übersteigende Ersatzansprüche, so hat er diese Ansprüche dem Auftraggeber auf dessen Verlangen abzutreten, es sei denn, daß der Spediteur aufgrund besonderer Abmachung die Verfolgung der Ansprüche für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers übernimmt. Der Auftraggeber kann auch verlangen, daß der Spediteur ihm die gesamten Ansprüche gegen den Dritten erfüllungshalber abtritt. § 437 HGB bleibt unberührt. Soweit die Ansprüche des Auftraggebers vom Spediteur oder aus der Speditionsversicherung befriedigt worden sind, erstreckt sich der Abtretungsanspruch nur auf den die Leistung des Spediteurs bzw. der Versicherung übersteigenden Teil des Anspruchs gegen den Dritten. <br />
<br />
== Haftungsbegrenzungen ==<br />
<br />
''' 23.1 ''' Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist mit Ausnahme der verfügten Lagerung der Höhe nach begrenzt <br />
<br />
''' 23.1.1 ''' auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung;<br />
<br />
''' 23.1.2 ''' bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend von Ziffer 23.1.1 auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag;<br />
<br />
''' 23.1.3 ''' bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluß einer Seebeförderung, abweichend von Ziffer 23.1.1. auf 2 SZR für jedes Kilogramm. <br />
<br />
''' 23.1.4 ''' in jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von € 1 Mio. oder 2 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist. <br />
<br />
''' 23.2 ''' Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht <br />
: - der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist,<br />
: - des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist.<br />
<br />
''' 23.3 ''' Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von € 100.000 je Schadenfall. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt.<br />
<br />
''' 23.4 ''' Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, begrenzt auf € 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. <br />
<br />
''' 23.5 ''' Für die Berechnung des SZR gilt § 431 Abs. 4 HGB.<br />
<br />
== Haftungsbegrenzungen bei verfügter Lagerung ==<br />
<br />
''' 24.1 ''' Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt <br />
<br />
''' 24.1.1 ''' auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung,<br />
<br />
''' 24.1.2 ''' höchstens € 5.000 je Schadenfall; besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestandes (Ziffer 15.6), so ist die Haftungshöhe auf € 25.000 begrenzt, unabhängig von der Zahl der für die Inventurdifferenz ursächlichen Schadenfälle. In beiden Fällen bleibt Ziffer 24.1.1 unberührt.<br />
<br />
''' 24.2 ''' Ziffer 23.2 gilt entsprechend.<br />
<br />
''' 24.3 ''' Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf € 5.000 je Schadenfall. <br />
<br />
''' 24.4 ''' Die Haftung des Spediteurs ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, auf € 2 Mio. je Schadenereignis begrenzt; bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche. <br />
<br />
== Beweislast ==<br />
<br />
''' 25.1 ''' Der Auftraggeber hat im Schadenfall zu beweisen, daß dem Spediteur ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden (§ 438 HGB) übergeben worden ist. Der Spediteur hat zu beweisen, daß er das Gut, wie er es erhalten hat, abgeliefert hat. <br />
<br />
''' 25.2 ''' Der Beweis dafür, daß ein Güterschaden während des Transports mit einem Beförderungsmittel (Ziffer 23.1.2) eingetreten ist, obliegt demjenigen, der dies behauptet. Bei unbekanntem Schadenort hat der Spediteur auf Verlangen des Auftraggebers oder Empfängers den Ablauf der Beförderung anhand einer Schnittstellendokumentation (Ziffer 7) darzulegen. Es wird vermutet, daß der Schaden auf derjenigen Beförderungsstrecke eingetreten ist, für die der Spediteur eine vorbehaltslose Quittung nicht vorlegt. <br />
<br />
''' 25.3 ''' Der Spediteur ist verpflichtet, durch Einholung von Auskünften und Beweismitteln für die Feststellung zu sorgen, wo der geltend gemachte Schaden eingetreten ist. <br />
<br />
== Außervertragliche Ansprüche ==<br />
Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten entsprechend §§ 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. <br />
<br />
== Qualifiziertes Verschulden ==<br />
Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist <br />
<br />
'''27.1 ''' durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs oder seiner leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden; <br />
<br />
''' 27.2 ''' in den Fällen der §§ 425 ff, 461 Abs. 1 HGB durch den Spediteur oder die in §§ 428, 462 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. <br />
<br />
== Schadenanzeige ==<br />
Für die Anzeige eines Schadens findet § 438 HGB Anwendung.<br />
<br />
== Haftungsversicherung des Spediteurs ==<br />
<br />
''' 29.1 ''' Der Spediteur ist verpflichtet, bei einem Versicherer seiner Wahl eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die seine verkehrsvertragliche Haftung nach den ADSp und nach dem Gesetz im Umfang der Regelhaftungssummen abdeckt. <br />
<br />
''' 29.2 ''' Die Vereinbarung einer Höchstersatzleistung je Schadenfall, Schadenereignis und Jahr ist zulässig; ebenso die Vereinbarung einer Schadenbeteiligung des Spediteurs. <br />
<br />
''' 29.3 ''' Der Spediteur darf sich gegenüber dem Auftraggeber auf die ADSp nur berufen, wenn er bei Auftragserteilung einen ausreichenden Haftungsversicherungsschutz vorhält.<br />
<br />
''' 29.4 ''' Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Spediteur diesen Haftungsversicherungsschutz durch eine Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. <br />
<br />
== Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht ==<br />
<br />
''' 30.1 ''' Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist. <br />
<br />
''' 30.2 ''' Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist; für Ansprüche gegen den Spediteur ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. <br />
<br />
''' 30.3 ''' Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.<br />
<br />
[[Kategorie:Vertragsrecht]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Nummer_der_Versandeinheit&diff=7180Nummer der Versandeinheit2011-10-20T16:21:21Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>[[Datei:Nve klein.png|framed|right|NVE/SSCC]]<br />
Die '''Nummer der Versandeinheit''' (Abk. NVE, engl. Serial Shipping Container Code (SSCC)) ist eine Weltweit eindeutige Nummer zur Kennzeichnung ganzer Versandeinheiten wie bspw. [[Container]]n, [[Palette]]n oder [[Paket]]en. <br />
<br />
Im Ablauf einer logistischen Kette ist jeder Beteiligte berechtigt für jede Versandeinheit eine NVE zu vergeben, sofern dies nicht schon auf einer vorhergehenden Stufe geschehen ist. Wurde einmal eine NVE vergeben muss diese auf der gesamten nachfolgenden logistischen Strecke beibehalten werden. <br />
{{Absatz}}<br />
Dies gilt nicht für den Fall das einzelne Versandeinheiten während des Transports, beispielsweise beim Cross-Docking (CD) zusammengefasst werden. Werden aus mehreren Versandstücken größere Ladeeinheiten für eine Zielrelation gebildet, dann werden die NVE der einzelnen Packstücke einer übergeordneten Master-NVE zugeordnet. Damit bleibt die Nachvollziehbarkeit erhalten und an der Zielstation kann die Ladeeinheit ohne Probleme wieder abgepackt und die einzelnen Packstücke ihren jeweiligen Empfängern zugeordnet werden. Anhand einer NVE lässt sich also nicht zwangsläufig auf den Absender schließen.<br />
<br />
== Aufbau einer NVE/SSCC ==<br />
Jede NVE/SSCC besteht aus insgesamt 18 numerischen Zeichen, diese sind häufig in einem EAN-128-Barcode verschlüsselt um eine schnelle Datenerfassung per optischem Lesegerät zu ermöglichen. Unter dem Barcode findet sich sich die NVE meist nochmals in einer Klarschriftzeile. Diese dient als Backup-Information falls die Druckqualität des Barcodes nicht ausreichend ist oder der Barcode Beschädigt wurde.<br />
<br />
Die ersten 3 Stellen bezeichneten früher die Art der Verpackung, diese werden seit dem Jahr 2000 als Reserveziffern verwendet. Werden diese Reserveziffern nicht benötigt, wird empfohlen hier eine 3 zu setzen. Die 3 bedeutete früher "Verpackung nicht definiert" dabei sind die beiden ersten Stellen mit Nullen aufzufüllen.<br />
<br />
Danach folgt das Länderpräfix der sogenannten [[Globale Lokationsnummer|Globalen Lokationsnummer]] (GLN) mit insgesamt 3 Stellen. Hier gibt es auch Präfixe mit nur 2 Stellen. Für Deutschland ist der Nummernbereich von 400 bis 440 reserviert. Hiernach folgt bis zur 10. Stelle der NVE der Rest der GLN. Die GLN kann bei der GS1 Germany lizensiert werden, um eine NVE generieren zu können wird eine GLN vom Typ 2 benötigt.<br />
<br />
Die Stellen 11 bis 17 einer NVE bilden eine innerhalb des verwendeten GLN-Nummernkreises eine eindeutige Seriennummer. Dies ist die eigentliche SSCC. <br />
<br />
<pre><br />
003 Verpackungsindikator/Reserveziffern<br />
402 Länderpräfix der GLN<br />
226100 Basisnummer der GLN<br />
2198319 SSCC<br />
9 Prüfziffer<br />
</pre><br />
<br />
Sollte dieses Nummernkontingent einmal aufgebraucht sein, kann geprüft werden ob bereits verwendete Nummern noch relevant und in den Datenbanken oder auf den Packstücken noch vorhanden sind, ist dies nicht der Fall können diese Nummern wiederverwendet werden. Eine andere Möglichkeit das verfügbare Nummernkontingent zu erweitern besteht darin bei der (in Deutschland) GS1 Germany eine weitere GLN zu beantragen.<br />
<br />
Am Ende einer jeden NVE findet sich die Prüfziffer die nach dem Modulo 10 verfahren aus den 17 Nutzziffern berechnet wird.<br />
<br />
== Berechnung der Prüfziffer ==<br />
Um die Prüfziffer einer NVE zu Berechnen wird das sog. "Modulo 10" Verfahren angewandt. Dabei werden die 17 Nutzzifern jeweils abwechselnd mit 3 und 1 Multipliziert. Die Summe der Produkte wird dann von der nächsthöheren durch 10 teilbaren Zahl subtrahiert. Das Ergebniss ist die Prüfziffer.<br />
<br />
'''NVE/SSCC''': 0034022261002198319'''9'''<br />
<br />
'''Berechnung''':<br />
<br />
0 * 3 = 0<br />
0 * 1 = 0<br />
3 * 3 = 9<br />
4 * 1 = 4<br />
0 * 3 = 0<br />
2 * 1 = 2<br />
2 * 3 = 6<br />
2 * 1 = 2<br />
6 * 3 = 18<br />
1 * 1 = 1<br />
0 * 3 = 0<br />
0 * 1 = 0<br />
2 * 3 = 6<br />
1 * 1 = 1<br />
9 * 3 = 27<br />
8 * 1 = 8<br />
3 * 3 = 9<br />
1 * 1 = 1<br />
9 * 3 =<u> 27</u><br />
Summe 121<br />
<br />
Die nächsthöhere, durch 10 teilbare Zahl ist die 130. <br />
<br />
130<br />
-<u>121</u><br />
= '''9'''<br />
<br />
Somit ergibt sich die Prüfziffer 9.<br />
<br />
'''Die schnelle Methode''': Ist bereits eine NVE bekannt und soll die Prüfziffer der nachfolgenden Seriennummer berechnet werden kann zu der Prüfziffer einfach 7 hinzuaddiert werden. Dies funktioniert allerdings nur solange sich immer nur die letzte Ziffer vor der Prüfziffer um 1 erhöht. Um unser Beispiel von oben erneut zu verwenden schauen wir uns die vorhergende NVE an:<br />
<br />
00340222610021983182<br />
<br />
Aus der SSCC 2198318 wird die 2198319. Addieren wir nun 7 zur Prüffziffer 2 hinzu erhalten wir wieder die oben berechnete Prüfziffer 9. Mit der nöchsthöheren SSCC funktioniert das nicht mehr, wer will kann ja mal nachrechnen...die nächste SSCC wäre die<br />
<br />
2198320<br />
<br />
hier haben sich die letzten beiden Ziffern durch den Wechsel von 19 auf 20 verändert. Aber auch hier gibt es eine schnelle Lösung, anstatt der 7 wird beim Wechsel von 9 auf 10 nur noch 6 addiert. Wieder Vorsicht beim Wechsel von 99 auf 100, hier wird nur noch 5 addiert.<br />
<br />
Wird beim Addieren von 7 der 10er übersprungen, weil beispielsweise die letzte Prüfziffer sieben ist, dann ist das Ergebniss 14, in diesem Fall ist die letzte Stelle der Summe die Prüfziffer: hier 4.<br />
'''Fetter Text'''</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Nummer_der_Versandeinheit&diff=7179Nummer der Versandeinheit2011-10-20T16:13:39Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>[[Datei:Nve klein.png|framed|right|NVE/SSCC]]<br />
Die '''Nummer der Versandeinheit''' (Abk. NVE, engl. Serial Shipping Container Code (SSCC)) ist eine Weltweit eindeutige Nummer zur Kennzeichnung ganzer Versandeinheiten wie bspw. [[Container]]n, [[Palette]]n oder [[Paket]]en. Im Ablauf einer logistischen Kette ist jeder Beteiligte berechtigt für jede Versandeinheit eine NVE zu vergeben, sofern dies nicht schon auf einer vorhergehenden Stufe geschehen ist. Wurde einmal eine NVE vergeben muss diese auf der gesamten nachfolgenden logistischen Strecke beibehalten werden. Dies gilt nicht für den Fall das einzelne Versandeinheiten während des Transports, beispielsweise beim Cross-Docking zusammengefasst werden. Anhand einer NVE lässt sich also nicht zwangsläufig auf den Absender schliessen.<br />
<br />
== Aufbau einer NVE/SSCC ==<br />
Jede NVE/SSCC besteht aus insgesamt 18 numerischen Zeichen, diese sind häufig in einem EAN-128-Barcode verschlüsselt um eine schnelle Datenerfassung per optischem Lesegerät zu ermöglichen. Unter dem Barcode findet sich sich die NVE meist nochmals in einer Klarschriftzeile. Diese dient als Backup-Information falls die Druckqualität des Barcodes nicht ausreichend ist oder der Barcode Beschädigt wurde.<br />
<br />
Die ersten 3 Stellen bezeichneten früher die Art der Verpackung, diese werden seit dem Jahr 2000 als Reserveziffern verwendet. Werden diese Reserveziffern nicht benötigt, wird empfohlen hier eine 3 zu setzen. Die 3 bedeutete früher "Verpackung nicht definiert" dabei sind die beiden ersten Stellen mit Nullen aufzufüllen.<br />
<br />
Danach folgt das Länderpräfix der sogenannten [[Globale Lokationsnummer|Globalen Lokationsnummer]] (GLN) mit insgesamt 3 Stellen. Hier gibt es auch Präfixe mit nur 2 Stellen. Für Deutschland ist der Nummernbereich von 400 bis 440 reserviert. Hiernach folgt bis zur 10. Stelle der NVE der Rest der GLN. Die GLN kann bei der GS1 Germany lizensiert werden, um eine NVE generieren zu können wird eine GLN vom Typ 2 benötigt.<br />
<br />
Die Stellen 11 bis 17 einer NVE bilden eine innerhalb des verwendeten GLN-Nummernkreises eine eindeutige Seriennummer. Dies ist die eigentliche SSCC. <br />
<br />
<pre><br />
003 Verpackungsindikator/Reserveziffern<br />
402 Länderpräfix der GLN<br />
226100 Basisnummer der GLN<br />
2198319 SSCC<br />
9 Prüfziffer<br />
</pre><br />
<br />
Sollte dieses Nummernkontingent einmal aufgebraucht sein, kann geprüft werden ob bereits verwendete Nummern noch relevant und in den Datenbanken oder auf den Packstücken noch vorhanden sind, ist dies nicht der Fall können diese Nummern wiederverwendet werden. Eine andere Möglichkeit das verfügbare Nummernkontingent zu erweitern besteht darin bei der (in Deutschland) GS1 Germany eine weitere GLN zu beantragen.<br />
<br />
Am Ende einer jeden NVE findet sich die Prüfziffer die nach dem Modulo 10 verfahren aus den 17 Nutzziffern berechnet wird.<br />
<br />
== Berechnung der Prüfziffer ==<br />
Um die Prüfziffer einer NVE zu Berechnen wird das sog. "Modulo 10" Verfahren angewandt. Dabei werden die 17 Nutzzifern jeweils abwechselnd mit 3 und 1 Multipliziert. Die Summe der Produkte wird dann von der nächsthöheren durch 10 teilbaren Zahl subtrahiert. Das Ergebniss ist die Prüfziffer.<br />
<br />
'''NVE/SSCC''': 0034022261002198319'''9'''<br />
<br />
'''Berechnung''':<br />
<br />
0 * 3 = 0<br />
0 * 1 = 0<br />
3 * 3 = 9<br />
4 * 1 = 4<br />
0 * 3 = 0<br />
2 * 1 = 2<br />
2 * 3 = 6<br />
2 * 1 = 2<br />
6 * 3 = 18<br />
1 * 1 = 1<br />
0 * 3 = 0<br />
0 * 1 = 0<br />
2 * 3 = 6<br />
1 * 1 = 1<br />
9 * 3 = 27<br />
8 * 1 = 8<br />
3 * 3 = 9<br />
1 * 1 = 1<br />
9 * 3 =<u> 27</u><br />
Summe 121<br />
<br />
Die nächsthöhere, durch 10 teilbare Zahl ist die 130. <br />
<br />
130<br />
-<u>121</u><br />
= '''9'''<br />
<br />
Somit ergibt sich die Prüfziffer 9.<br />
<br />
'''Die schnelle Methode''': Ist bereits eine NVE bekannt und soll die Prüfziffer der nachfolgenden Seriennummer berechnet werden kann zu der Prüfziffer einfach 7 hinzuaddiert werden. Dies funktioniert allerdings nur solange sich immer nur die letzte Ziffer vor der Prüfziffer um 1 erhöht. Um unser Beispiel von oben erneut zu verwenden schauen wir uns die vorhergende NVE an:<br />
<br />
00340222610021983182<br />
<br />
Aus der SSCC 2198318 wird die 2198319. Addieren wir nun 7 zur Prüffziffer 2 hinzu erhalten wir wieder die oben berechnete Prüfziffer 9. Mit der nöchsthöheren SSCC funktioniert das nicht mehr, wer will kann ja mal nachrechnen...die nächste SSCC wäre die<br />
<br />
2198320<br />
<br />
hier haben sich die letzten beiden Ziffern durch den Wechsel von 19 auf 20 verändert. Aber auch hier gibt es eine schnelle Lösung, anstatt der 7 wird beim Wechsel von 9 auf 10 nur noch 6 addiert. Wieder Vorsicht beim Wechsel von 99 auf 100, hier wird nur noch 5 addiert.<br />
<br />
Wird beim Addieren von 7 der 10er übersprungen, weil beispielsweise die letzte Prüfziffer sieben ist, dann ist das Ergebniss 14, in diesem Fall ist die letzte Stelle der Summe die Prüfziffer: hier 4.<br />
'''Fetter Text'''</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Datei:Nve_klein.png&diff=7178Datei:Nve klein.png2011-10-20T16:11:41Z<p>Weberle: NVE der Spedition Streck in Freiburg</p>
<hr />
<div>NVE der Spedition Streck in Freiburg</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Statische_Lagerplatzvergabe&diff=7176Statische Lagerplatzvergabe2011-10-17T15:52:21Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Festplatzsystem erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Festplatzsystem]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Dynamische_Lagerplatzvergabe&diff=7174Dynamische Lagerplatzvergabe2011-10-17T15:51:01Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Das System der [[dynamischen Lagerplatzvergabe]] wird oft auch als '''chaotische Lagerung''' bezeichnet. Dabei werden Waren nicht wie bei der [[Festplatzsystem|statischen Lagerung]] einem (oder mehreren) festgelegten [[Lagerplatz|Plätzen]] zugeordnet, sondern je nach dem wo gerade Platz im [[Lager]] ist [[Einlagerung|eingelagert]].</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Lieferzeit&diff=7172Lieferzeit2011-10-17T15:41:43Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Als [[Lieferzeit]] wird der Zeitraum bezeichnet der vom Zeitpunkt der [[Bestellung]] bis zur [[Warenannahme]] beim [[Empfänger]] vergeht. Die Lieferzeit wird für die Berechnung des [[Meldebestand]]es benötigt.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Lieferzeit&diff=7171Lieferzeit2011-10-17T15:40:53Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Als [[Lieferzeit]] wird der Zeitraum bezeichnet der vom Zeitpunkt der [[Bestellung]] bis zur [[Warenannahme]] beim [[Empfänger]] vergeht. Die Lieferzeit wird für die Berechnung des [[Meldebestandes]] benötigt.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorlage:Fehlt&diff=7170Vorlage:Fehlt2011-10-17T15:36:13Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div><noinclude><br />
In diese Liste bitte die 10 meist verlinkten [[Special:Wantedpages|Artikel]], die noch nicht angelegt wurden an der ersten Position einfügen und den letzten Eintrag löschen. Es sollten hier maximal 5 Einträge vorhanden sein um die Startseite übersichtlich zu halten.<br />
</noinclude><br />
<br />
# [[Warenausgang]]<br />
# [[Bulgarien]]<br />
# [[Verkauf]]<br />
# [[Lieferbereitschaft]]<br />
# [[Belgien ]]<br />
# [[Mautabrechnungsgerät]]<br />
# [[Warenausgang]]<br />
# [[Schiff]]<br />
# [[Hauptlauf]]<br />
# [[Autobahn]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Mittelgro%C3%9Fer_Massengutbeh%C3%A4lter&diff=7169Mittelgroßer Massengutbehälter2011-10-17T15:34:36Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>[[Datei:Ibc.jpg|framed|right|Intermediate Bulk Container (IBC)<br>Foto: http://www.steoil.com]]<br />
<br />
Als '''mittelgroße Massengutbehälter''' werden Container, Silos, Bunker oder ähnliche Behältnisse mit einem Fassungsvermögen ab 500 Liter bis 20.000 Litern bezeichnet.<br />
<br />
Besonders häufig werden diese Behälter für [[Massengut|Massengüter]] wie Flüssigkeiten und rieselfähige Stoffe genutzt. Ebenso werden spezielle Ausführungen für den Transport von Gefahrgütern und Lebensmitteln eingesetzt.<br />
<br />
[[Kategorie:Ladehilfsmittel]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Mittelgro%C3%9Fer_Massengutbeh%C3%A4lter&diff=7168Mittelgroßer Massengutbehälter2011-10-17T15:32:10Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>[[Datei:Ibc.jpg|framed|right|Intermediate Bulk Container (IBC)<br>Foto: http://www.steoil.com]]Als mittelgroße [[Massengut]]behälter werden Container, Silos, Bunker oder ähnliche Behältnisse mit einem Fassungsvermögen ab 500 Liter bis 20.000 Litern bezeichnet.<br />
<br />
Besonders häufig werden diese Behälter für Massengüter wie Flüssigkeiten und Rieselfähige Stoffe genutzt. Ebenso werden spezielle Ausführungen für den Transport von Gefahrgütern und Lebensmitteln eingesetzt.<br />
<br />
[[Kategorie:Ladehilfsmittel]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Datei:Ibc.jpg&diff=7167Datei:Ibc.jpg2011-10-17T15:28:33Z<p>Weberle: Intermediate Bulk Container
Foto: http://www.steoil.com</p>
<hr />
<div>Intermediate Bulk Container<br />
Foto: http://www.steoil.com</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Mittelgro%C3%9Fer_Massengutbeh%C3%A4lter&diff=7166Mittelgroßer Massengutbehälter2011-10-17T14:52:57Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Als mittelgroße Massengutbehälter werden Container, Silos, Bunker oder ähnliche Behältnisse mit einem Fassungsvermögen ab 500 Liter bis 20.000 Litern bezeich...“</p>
<hr />
<div>Als mittelgroße Massengutbehälter werden Container, Silos, Bunker oder ähnliche Behältnisse mit einem Fassungsvermögen ab 500 Liter bis 20.000 Litern bezeichnet.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Packst%C3%BCck&diff=7165Packstück2011-10-17T14:47:22Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Die DIN 55405 definiert ein '''Packstück''' als Versand- und Lagerfähige [[Packung]].<br />
<br />
Ein Packstück wird in der Praxis auch häufig als [[Colli]] bezeichnet. Das Packstück ist gleichzeitig auch meist mit der Versandeinheit gleichzusetzen. Packstücke bestehen meist aus mehreren [[Verpackungseinheit]]en die mithilfe von [[Umverpackung]]en und [[Ladehilfsmittel]]n (LHM) sowie [[Packhilfsmittel]]n zum fertigen Packstück zusammengefaßt werden.<br />
<br />
[[Kategorie:Verpackung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Frachtst%C3%BCck&diff=7164Frachtstück2011-10-17T14:45:54Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Packstück erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Packstück]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Masterplan_G%C3%BCterverkehr_und_Logistik:_Verst%C3%A4rkte_Investitionen_der_Unternehmen_in_innovative_und_kapazit%C3%A4tssteigernde_Technologien&diff=7163Masterplan Güterverkehr und Logistik: Verstärkte Investitionen der Unternehmen in innovative und kapazitätssteigernde Technologien2011-10-17T14:43:48Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>{{Überschrift2|II. Maßnahmen}}<br />
{{Überschrift3|7. Umsetzung}}<br />
{{Überschrift4|7.2 Verkehr vermeiden – Mobilität sichern}}<br />
<br />
{{Überschrift2|7.2.2 Verstärkte Investitionen der Unternehmen in innovative und kapazitätssteigernde Technologien}}<br />
<br />
== Ausgangslage ==<br />
Die bestehenden [[Verkehrsträger]] und -systeme verfügen über noch ungenutzte Potenziale zur Effizienzsteigerung des Verkehrssystems. Mit Blick auf das prognostizierte [[Güterverkehr]]saufkommen und die damit erreichte Kapazitätsgrenze der vorhandenen Infrastruktur sowie den erhöhten Ressourcenverbrauch ist die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Technologien, Systemen oder Dienstleistungen für eine effizientere Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen für die Zukunftsfähigkeit des Logistikstandorts Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Beispiele für Themenfelder sind: <br />
*Längere Züge auf ausgewählten Strecken; <br />
*Doppelstock-Verkehre auf ausgewählten Strecken bei Schiene; <br />
*Luftfrachtersatzverkehr auf der Schiene zwischen Leipzig und Frankfurt/Main; <br />
*Anwendungen von Galileo; <br />
*Schnittstellen Verkehrslogistik-Intralogistik (Automatisierung); <br />
*ITS-Lösungen (Lkw-Routing); <br />
*Mehrlagiger Containertransport in der Binnenschifffahrt auf ausgewählten Wasserstraßen; <br />
*innovative und effiziente Fahrzeugkonzepte (Straße, Schiene, Wasserstraße).<br />
<br />
== Beschreibung der Maßnahme ==<br />
Prüfung und ggf. Entwicklung einer Förderrichtlinie zur Unterstützung von Pilotprojekten zum verstärkten Einsatz von innovativen Technologien im Bereich Güterverkehr und Logistik. Hiermit sollen Vorhaben außerhalb der Umschlagtechniken des kombinierten Verkehrs gefördert werden, die zur Effizienzsteigerung im Gesamtsystem beitragen können, heute aber nicht förderfähig sind, da sie sich nicht mehr in der Forschungsphase befinden und im Markt noch nicht eingeführt sind.<br />
<br />
== Auswirkung ==<br />
Pilotprojekte, die sich mit innovativen Technologien und Systemen im Transportbereich beschäftigen, sollen Innovationen bei verkehrsträgerübergreifenden Transport- und Prozessketten vorantreiben. Dadurch soll es im Markt zu einer beschleunigten Umsetzung und Einführung dieser innovativen Technologien kommen, die zu einem effizienteren, klima- und umweltfreundlicheren Transport- und Logistiksystem führen. Insbesondere können vorhandene Kapazitäten und Fahrzeuge besser ausgenutzt, Ressourcen geschont, die Wirtschaftlichkeit gesteigert, CO2-Emissionen reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden.<br />
<br />
== Verantwortung ==<br />
Die Erarbeitung der Förderrichtlinie ist Aufgabe des BMVBS. Für die Anwendungen ist die Wirtschaft verantwortlich. <br />
<br />
== Haushalts-Relevanz ==<br />
Die Kosten der Maßnahme werden sich im Rahmen der aktuellen aufgestockten Finanzplanung des BMVBS halten. <br />
<br />
== EU-Relevanz ==<br />
Die Maßnahme entspricht der EU-Politik eines stärkeren Einsatzes innovativer Technologien zur Bewältigung des künftigen Verkehrswachstums und zur Profilierung des Standortes Europas. Eine Zustimmung der EU-KOM zum Förderprogramm ist erforderlich. <br />
<br />
== Umsetzungszeitraum == <br />
Mit der Erarbeitung der Förderrichtlinie wird im Jahr 2008 begonnen.<br />
<br />
----<br />
[[Masterplan Güterverkehr und Logistik: Initiative für Logistik im städtischen Raum (Urban Logistics)|vorherige Seite]] | [[Masterplan Güterverkehr und Logistik: Inhalt|Inhaltsverzeichnis]] | [[Masterplan Güterverkehr und Logistik: Transitverkehre optimieren|nächste Seite]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorlage:Fehlt&diff=7162Vorlage:Fehlt2011-10-17T14:32:56Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div><noinclude><br />
In diese Liste bitte die 10 meist verlinkten [[Special:Wantedpages|Artikel]], die noch nicht angelegt wurden an der ersten Position einfügen und den letzten Eintrag löschen. Es sollten hier maximal 5 Einträge vorhanden sein um die Startseite übersichtlich zu halten.<br />
</noinclude><br />
<br />
# [[Mittelgroßer Massengutbehälter]]<br />
# [[Bulgarien]]<br />
# [[Verkauf]]<br />
# [[Lieferbereitschaft]]<br />
# [[Belgien ]]<br />
# [[Mautabrechnungsgerät]]<br />
# [[Warenausgang]]<br />
# [[Schiff]]<br />
# [[Hauptlauf]]<br />
# [[Autobahn]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Verzollung&diff=7151Verzollung2011-10-14T13:22:23Z<p>Weberle: Weiterleitung nach Zollabfertigung erstellt</p>
<hr />
<div>#redirect[[Zollabfertigung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Zollabfertigung&diff=7150Zollabfertigung2011-10-14T13:21:22Z<p>Weberle: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Zollabfertigung wird umgangssprachlich häufig "Verzollung" genannt. Dabei wird Ware bei Ein- oder Ausfuhr aus oder in einen Wirtschaftraum (bspw. [[EU|Eu...“</p>
<hr />
<div>Die [[Zollabfertigung]] wird umgangssprachlich häufig "Verzollung" genannt. Dabei wird Ware bei Ein- oder Ausfuhr aus oder in einen Wirtschaftraum (bspw. [[EU|Europäische Union]]) zoll- und/oder steuerrechtlich behandelt.<br />
<br />
Voraussetzung für die Verzollung ist eine vorausgegangene [[Zollanmeldung]], die erfolgt im internationalen Güterverkehr in der Regel schriftlich. In Deutschland kommt zur Zollanmeldung ein elektronisches Anmeldeverfahren ([[ATLAS]]) zum Einsatz.<br />
<br />
[[Kategorie:Zoll]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Bay-Tier-Row-System&diff=7149Bay-Tier-Row-System2011-10-14T13:11:07Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Das '''Bay-Tier-Row-System''' ist ein System zur Nummerierung von Containerstellplätzen auf einem Schiff. Es gibt ähnlich wie das häufig im Lager eingesetzte [[Zeile-Säule-Ebene]]-System die Koordinate eines bestimmten Containers an. In diesem System wird zuerst die [[Bay]] angegeben, dann die Lage und zuletzt die Containerreihe längsschiffs.</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Handhabungsmarkierung&diff=7148Handhabungsmarkierung2011-10-14T13:07:28Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Da eine [[Verpackung]] nicht nur von Leuten gehandhabt wird, die deren Inhalt kennen und somit wissen wie damit umgegangen werden darf ohne Schäden am [[Packgut]] zu verursachen sind '''Handhabungsmarkierungen''' (engl. handling marks) unerlässlich.<br />
<br />
[[Packstück]]e werden in Deutschland zur Vermeidung Schäden (Transport-, Personen- oder Umweltschäden) mit genormten Handhabungssymbolen nach DIN 55402 einheitlich und eindeutig gekennzeichnet. Diese Symbole geben Informationen über die vorschriftsmäßige [[Lagerung]] und [[Beförderung]].<br />
<br />
Egal für welche Methode der Markierung Sie sich entscheiden, stellen Sie sicher das die Markierung dauerhaft angebracht ist und sie sich deutlich in ihrer Farbgebung vom [[Packstück]] selbst abhebt. Idealerweise verwenden sie dabei schwarze Schrift oder Symbole auf weißem Grund.<br />
<br />
Die Markierungen sollten mindestens an zwei gegenüberliegenden Seiten des Packstücks angebracht sein.<br />
<br />
== Textmarkierung ==<br />
Wenn Sie ihre Verpackung mit Handhabungsmarkierungen in Textform versehen, sollten die Hinweise mindestens in der Sprache des Versandlandes, in der Sprache des Empfangslandes sowie in Englisch angebracht werden.<br />
<br />
== Symbolmarkierung ==<br />
Wenn Symbole verwendet werden sollten diese der DIN 55402 und der ISO-Norm R/780 entsprechen. Diese Symbole sind international Einheitlich festgelegt und allgemein verständlich.<br />
<br />
== Symbole und ihre Bedeutung ==<br />
[[Datei:DIN 55402 Handhabungsmarkierungen.png|framed|left]]<br />
<br style="clear:both;" clear="all" /><br />
A = Hier oben<br><br />
B = Vorsicht zerbrechlich / zerbrechliches Packgut<br><br />
C = Vor Nässe und Feuchtigkeit schützen "Regenschirm"<br><br />
D = Vor Hitze schützen (auch: vor Sonneneinstrahlung schützen)<br><br />
E = Vor Kälte schützen<br><br />
F = Hier anschlagen (Kette)<br><br />
:(An dieser Stelle die Seile oder Ketten zum Hochheben der Verpackung anbringen.)<br />
G= Vor Hitze und radioaktiven Strahlen schützen<br><br />
Ja = Gabelstapler hier ansetzen<br><br />
Jb = Gabelstapler hier nicht ansetzen<br><br />
K = Leicht entzündlich<br><br />
L = Schwerpunkt hier<br><br />
M = Sperrschicht nicht beschädigen<br><br />
N = russisches Schwerpunkt-Zeichen<br><br />
O = chinesisches Schwerpunkt-Zeichen<br><br />
P = Feuerlöscher<br><br />
R = maximal zulässige Auflast<br><br />
S = Nicht stapeln<br><br />
Ta = Klammern in Pfeilrichtung (Hier klammern)<br><br />
Tb = nicht klammern<br><br />
U = zulässiger Temperaturbereich<br><br />
Va = Lagerung auf gesichertem Gelände<br><br />
Vb = Lagerung unter Schutzdach<br><br />
Vc = Lagerung in Räumen mit Plustemperatur<br />
<br />
[[Kategorie:Verpackung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Datei:DIN_55402_Handhabungsmarkierungen.png&diff=7147Datei:DIN 55402 Handhabungsmarkierungen.png2011-10-14T12:44:02Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div></div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Verpackung&diff=7146Verpackung2011-10-14T12:30:17Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Als '''Verpackung''' (engl. ''Packaging'') wird die lösbare Umhüllung einer [[Ware]] mit einem Packstoff zur Bildung einer Packung bezeichnet. Verpackung ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Packmittel und Packhilfsmittel.<br />
<br />
== Grundbegriffe ==<br />
Die Grundbegriffe des Verpackungswesens sind in der DIN 55405 definiert. Die wichtigsten Begriffe finden Sie in folgender Liste:<br />
* [[Packung]]<br />
* [[Packstück]]<br />
* [[Packgut]]<br />
* [[Packmittel]]<br />
* [[Packstoff]]<br />
* [[Packhilfsmittel]]<br />
<br />
== Unterscheidung ==<br />
=== Funktion ===<br />
Die wichtigsten Funktionen einer Verpackung sind die Schutzfunktion, Lagerfunktion,<br />
sowie die Lade- und Transportfunktion.<br />
<br />
Die Schutzfunktion besteht darin, dass die Waren vor mechanischen und<br />
umwelttechnischen Einflüssen sowie gegen den Verlust des Inhaltes geschützt<br />
werden.<br />
<br />
Die Lagerfunktion einer Verpackung soll gewährleisten, dass die Verpackung in einer<br />
Art gestaltet wird, so dass eine einfache, übersichtliche und sichere Lagerung<br />
garantiert wird.<br />
<br />
Die Lade- und Transportfunktion einer Verpackung besteht darin, dass<br />
Verpackungen grundsätzlich leicht, rationell und sicher bewegt werden sollen.<ref>[http://www.boschrexroth.com/country_units/europe/germany/de/unternehmen/procurement/documents/051115_Leitlinie_BR_Verpackungshandbuch.pdf Bosch Rexroth Verpackungshandbuch]</ref><br />
<br />
Eine Verpackung kann verschiedene Funktionen haben:<br />
* Schutzfunktion vor:<br />
**Verschmutzung<br />
**Verderb<br />
**Korrosion<br />
**Beschädigung<br />
* als Informationsträger:<br />
**Inhalt<br />
**Menge<br />
**Haltbarkeit<br />
**Verwendung (Kochanleitung, Benutzungshinweise)<br />
* zur Veredelung bei:<br />
**Wein<br />
**Sekt<br />
**Käse<br />
<br />
=== Art ===<br />
Nach der Verpackungsart kann man beispielsweise:<br />
* Mehrwegverpackungen<br />
* Einwegverpackungen<br />
unterscheiden.<br />
<br />
==== Mehrwegverpackungen ====<br />
Können so geöffnet werden ohne die Packung zu zerstören so kann zum Beispiel eine Getränkeflasche mehrfach verwendet werden.<br />
<br />
==== Einwegverpackungen ====<br />
Werden beim öffnen meist zerstört so das eine weitere Verwendung nicht möglich ist und das Packungsmaterial entsorgt werden muss.<br />
<br />
<references /><br />
<br />
[[Kategorie:Verpackung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Verpackung&diff=7145Verpackung2011-10-14T12:29:58Z<p>Weberle: /* Funktion */</p>
<hr />
<div>Als '''Verpackung''' (engl. ''Packaging'') wird die lösbare Umhüllung einer [[Ware]] mit einem Packstoff zur Bildung einer Packung bezeichnet. Verpackung ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Packmittel und Packhilfsmittel.<br />
<br />
== Grundbegriffe ==<br />
Die Grundbegriffe des Verpackungswesens sind in der DIN 55405 definiert. Die wichtigsten Begriffe finden Sie in folgender Liste:<br />
* [[Packung]]<br />
* [[Packstück]]<br />
* [[Packgut]]<br />
* [[Packmittel]]<br />
* [[Packstoff]]<br />
* [[Packhilfsmittel]]<br />
<br />
== Unterscheidung ==<br />
=== Funktion ===<br />
Die wichtigsten Funktionen einer Verpackung sind die Schutzfunktion, Lagerfunktion,<br />
sowie die Lade- und Transportfunktion.<br />
<br />
Die Schutzfunktion besteht darin, dass die Waren vor mechanischen und<br />
umwelttechnischen Einflüssen sowie gegen den Verlust des Inhaltes geschützt<br />
werden.<br />
<br />
Die Lagerfunktion einer Verpackung soll gewährleisten, dass die Verpackung in einer<br />
Art gestaltet wird, so dass eine einfache, übersichtliche und sichere Lagerung<br />
garantiert wird.<br />
<br />
Die Lade- und Transportfunktion einer Verpackung besteht darin, dass<br />
Verpackungen grundsätzlich leicht, rationell und sicher bewegt werden sollen.<ref>[http://www.boschrexroth.com/country_units/europe/germany/de/unternehmen/procurement/documents/051115_Leitlinie_BR_Verpackungshandbuch.pdf Bosch Rexroth Verpackungshandbuch]</ref><br />
<br />
Eine Verpackung kann verschiedene Funktionen haben:<br />
* Schutzfunktion vor:<br />
**Verschmutzung<br />
**Verderb<br />
**Korrosion<br />
**Beschädigung<br />
* als Informationsträger:<br />
**Inhalt<br />
**Menge<br />
**Haltbarkeit<br />
**Verwendung (Kochanleitung, Benutzungshinweise)<br />
* zur Veredelung bei:<br />
**Wein<br />
**Sekt<br />
**Käse<br />
<br />
=== Art ===<br />
Nach der Verpackungsart kann man beispielsweise:<br />
* Mehrwegverpackungen<br />
* Einwegverpackungen<br />
unterscheiden.<br />
<br />
==== Mehrwegverpackungen ====<br />
Können so geöffnet werden ohne die Packung zu zerstören so kann zum Beispiel eine Getränkeflasche mehrfach verwendet werden.<br />
<br />
==== Einwegverpackungen ====<br />
Werden beim öffnen meist zerstört so das eine weitere Verwendung nicht möglich ist und das Packungsmaterial entsorgt werden muss.<br />
<br />
[[Kategorie:Verpackung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Handhabungsmarkierung&diff=7144Handhabungsmarkierung2011-10-14T12:24:53Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Da eine [[Verpackung]] nicht nur von Leuten gehandhabt wird, die deren Inhalt kennen und somit wissen wie damit umgegangen werden darf ohne Schäden am [[Packgut]] zu verursachen sind '''Handhabungsmarkierungen''' (engl. handling marks) unerlässlich. <br />
<br />
Egal für welche Methode der Markierung Sie sich entscheiden, stellen Sie sicher das die Markierung dauerhaft angebracht ist und sie sich deutlich in ihrer Farbgebung vom [[Packstück]] selbst abhebt. Idealerweise verwenden sie dabei schwarze Schrift oder Symbole auf weißem Grund.<br />
<br />
== Textmarkierung ==<br />
Wenn Sie ihre Verpackung mit Handhabungsmarkierungen in Textform versehen, sollten die Hinweise mindestens in der Sprache des Versandlandes, in der Sprache des Empfangslandes sowie in Englisch angebracht werden.<br />
<br />
== Symbolmarkierung ==<br />
Wenn Symbole verwendet werden sollten diese der DIN 55402 und der ISO-Norm R/780 entsprechen. Diese Symbole sind international Einheitlich festgelegt und allgemein verständlich.<br />
<br />
== Symbole und ihre Bedeutung ==<br />
{{Baustelle}}<br />
<br />
[[Kategorie:Verpackung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Lagervertrag&diff=7132Lagervertrag2011-08-17T18:18:23Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Durch einen '''Lagervertrag''' nach [[§467 HGB]] wird der [[Lagerhalter]] verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der [[Einlagerer]] wird zur Zahlung des vereinbarten [[Lagergeld]]es verpflichtet.<ref>http://dejure.org/gesetze/HGB/467.html</ref><br />
<br />
In [[§468 HGB]] sind die Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten geregelt. Danach ist der Einlagerer verpflichtet, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, dem Lagerhalter rechtzeitig in Schriftform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen.<br />
<br />
== Fussnoten ==<br />
<references /><br />
<br />
[[Kategorie:Lagerhaltung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Lagervertrag&diff=7131Lagervertrag2011-08-17T18:17:59Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Durch einen '''Lagervertrag''' nach [[§467 HGB]] wird der [[Lagerhalter]] verpflichtet, das Gut zu Lagern und aufzubewahren. Der [[Einlagerer]] wird zur Zahlung des vereinbarten [[Lagergeld]]es verpflichtet.<ref>http://dejure.org/gesetze/HGB/467.html</ref><br />
<br />
In [[§468 HGB]] sind die Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten geregelt. Danach ist der Einlagerer verpflichtet, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, dem Lagerhalter rechtzeitig in Schriftform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen.<br />
<br />
[[Kategorie:Lagerhaltung]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Masterplan_G%C3%BCterverkehr_und_Logistik:_Verkehrspolitik_im_gesellschaftlichen_Dialog&diff=6535Masterplan Güterverkehr und Logistik: Verkehrspolitik im gesellschaftlichen Dialog2010-09-20T19:47:00Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>=== Verkehrspolitik im gesellschaftlichen Dialog ===<br />
Nachhaltigkeit als Verknüpfung ökonomischer, ökologischer und sozialer Erfordernisse lässt sich nur erreichen, wenn alle Beteiligten mitwirken. Der Erarbeitungsprozess des [[Masterplan Güterverkehr und Logistik|Masterplans]] zielte deshalb von Anfang an auf eine breite Vernetzung der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft und auf eine Überwindung versäulter Denk- und Arbeitsstrukturen. Um einen solchen gemeinsamen Erarbeitungs- und Lernprozess auf den Weg zu bringen, hat das [[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]] eine Reihe themenbezogener Workshops mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltungen der Länder und mit Verbänden (u.a. Gewerkschaften, Wirtschafts-, Umweltverbände) organisiert.<br />
<br />
Insgesamt brachten mehr als 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Know-how und ihre Erfahrung ein. Die Ergebnisse dieses Dialogprozesses wurden in einer Liste mit Maßnahmenvorschlägen zusammengefasst. Der nun vorliegende Masterplan ist Ergebnis eines Arbeitsprozesses, in den die Länder, Verbände und Ressorts der Bundesregierung einbezogen waren. Im Anschluss erfolgte ein Bewertungsprozess durch das BMVBS, bei dem die Ressorts Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten.<br />
<br />
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat seinen Maßstab für die Bewertung der aus dem Dialogprozess hervorgegangenen Handlungsvorschläge im September 2007 in der ''Verkehrspolitischen Orientierung für einen Masterplan Güterverkehr und Logistik'' dargelegt. Entsprechend dieser Orientierung und als Ergebnis der Beratungen zwischen den Ressorts, mit den Ländern und den Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden wurde der vorliegende Masterplan der Bundesregierung für die künftige Ausrichtung des [[Güterverkehr]]s in [[Deutschland]] erarbeitet. Angesichts einer Vielzahl zum Teil divergierender Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge war mit dem Masterplan eine erste Priorisierung vorzunehmen, die entsprechend den auch finanziellen Kriterien der Nachhaltigkeit fortlaufend überprüft und aktualisiert wird.<br />
<br />
Verantwortung für die Umsetzung der in diesem Masterplan aufgeführten Maßnahmen tragen jeweils unterschiedliche Akteure. Der Masterplan legt deswegen bei jeder Maßnahme dar, wem Verantwortung für ihre Verwirklichung zukommt. Dabei gilt für die Umsetzung, was bereits für den Erarbeitungsprozess des Masterplans gegolten hat: Sie wird nur dann gelingen, wenn weiterhin von allen Seiten die Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit besteht.<br />
<br />
[[Verkehrspolitik]] muss in einer zusammenwachsenden [[Europäische Union|Europäischen Union]] europäisch gedacht und geplant werden. Ein intensiver Austausch des BMVBS mit der EU-Kommission war die Grundlage dafür, dass sich der Masterplan Güterverkehr und Logistik und der im Herbst 2007 vorgelegte [[Aktionsplan Güterverkehrslogistik]] der EU nahtlos verbinden und ergänzen. Diesen Dialog gilt es unter verstärkter Einbeziehung der europäischen Nachbarstaaten, die zum Teil ebenfalls mit der Erarbeitung von Masterplänen begonnen haben, fortzusetzen.<br />
<br />
----<br />
[[Masterplan Güterverkehr und Logistik: Nachhaltigkeit als Maßstab der Verkehrspolitik|vorherige Seite]] | [[Masterplan Güterverkehr und Logistik: Inhalt|Inhaltsverzeichnis]] | [[Masterplan Güterverkehr und Logistik: Ziele des Masterplans|nächste Seite]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorlage:Fehlt&diff=6534Vorlage:Fehlt2010-09-20T19:14:54Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div><noinclude><br />
In diese Liste bitte die 10 meist verlinkten [[Special:Wantedpages|Artikel]], die noch nicht angelegt wurden an der ersten Position einfügen und den letzten Eintrag löschen. Es sollten hier maximal 5 Einträge vorhanden sein um die Startseite übersichtlich zu halten.<br />
</noinclude><br />
<br />
# [[Mittelgroßer Massengutbehälter]]<br />
# [[Bulgarien]]<br />
# [[Verkauf]]<br />
# [[Lieferbereitschaft]]<br />
# [[Belgien ]]<br />
# [[Mautabrechnungsgerät]]<br />
# [[Warenausgang]]<br />
# [[Import]]<br />
# [[Hauptlauf]]<br />
# [[Autobahn]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Regalanlage&diff=6498Regalanlage2010-09-09T10:48:43Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Eine '''Regalanlage''' ist ein ganzes System aus einzelnen [[Regal]]en. Hierzu zählen unter anderem auch Verschieberegale und teil- oder vollautomatisierte Regalanlagen.<br />
<br />
{| {{Textbox_Grau}}<br />
| '''Definition:'''<br>Eine Regalanlage ist eine technologische Gesamtheit, die aus feststehenden und einer Garnitur von fahrbaren Regalen und einer Steuerung im mitgelieferten Schaltschrank gebildet wird. Die fahrbaren Regale bewegen sich auf Lauf- und Führungsschienen.<br />
|}<br />
<br />
=== Begriffe ===<br />
'''Fahrbahres Regal:''' besteht aus einem Fahrgestell das fest mit dem Regalaufbau verbunden ist.<br />
<br />
'''Fahrgestell:''' ist eine Baugruppe, die aus Trägern für Räder, aus Rand- und Innenträgern und aus der elektrischen Antriebseinheit besteht. Das Fahrgestell bewegt sich auf Lauf- und Führungsschienen.<br />
<br />
'''Regalaufbau:''' wird im Gegensatz zu feststehenden Regalen vom Fahrgestell getragen und ist fest mit diesem verbunden. Regalaufbauten können als Palettenregalaufbau, als Konsolenregalaufbau oder in Form einer anderen Konstruktion ausgeführt sein.<br />
<br />
'''Schienen:''' sind die im Boden installierten Konstruktionseinheiten auf denen sich die Regalanlage bewegt. Es wird zwischen Führungs- und Laufschienen unterschieden.<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Regal]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Regalanlage&diff=6497Regalanlage2010-09-09T10:33:47Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>Eine '''Regalanlage''' ist ein ganzes System aus einzelnen [[Regal]]en. Hierzu zählen unter anderem auch Verschieberegale und teil- oder vollautomatisierte Regalanlagen.<br />
<br />
{| {{Textbox_Grau}}<br />
| '''Definition:'''<br>Eine Regalanlage ist eine technologische Gesamtheit, die aus feststehenden und einer Garnitur von fahrbaren Regalen und einer Steuerung im mitgelieferten Schaltschrank gebildet wird. Die fahrbaren Regale bewegen sich auf Lauf- und Führungsschienen.<br />
|}<br />
<br />
[[Kategorie:Regal]]</div>Weberlehttp://lagerwiki.de/index.php?title=Vorlage:Textbox_Grau&diff=6496Vorlage:Textbox Grau2010-09-09T10:32:18Z<p>Weberle: </p>
<hr />
<div>cellspacing="8" cellpadding="0" style="float:left; padding-left: 1.5em; margin:0.5em auto; background-color:#FFFFFF; border:4px solid lightgrey; position:relative;"<noinclude><br />
<br />
----<br />
<br />
Zur einheitlichen Gestaltung von Textboxen.<br>Erzeugt einen Textkasten mit hellgrauem Hintergrund. Für Die Verwendung in Artikeln bitte folgenden Code kopieren und "Bausteintext" ersetzen.<br />
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{| {{Textbox_Grau}}<br />
| Bausteintext<br />
|}</nowiki></pre><br />
<br />
[[Kategorie:Vorlage:Formatierungshilfe|Textbox_Grau]]<br />
</noinclude></div>Weberle