Gemeinschaftsware

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Gemeinschaftswaren werden Waren bezeichnet, die die Voraussetzungen des Artikels 4 Nr. 7 des Zollkodex erfüllen.

Zusammengefasst bedeutet das dies Ursprungswaren der europäischen Gemeinschaft und Waren, die sich in der Gemeinschaft im zollrechtlich freien Verkehr befinden, sind.