Kategorie:Flurförderzeug
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Definition
Flurförderzeuge (FFZ) sind frei lenkbare (Gleislose) unstetigförderer.
In der BGV D27 werden FFZ wie folgt definiert:
1. Flurförderzeuge im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie 1.1 mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar 1.2 zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet 1.3 zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.
2. Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet,
dass sie 2.1 zum Heben, Stapeln oder zum "in Regale einlagern" von Lasten eingerichtet sind 2.2 Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.