Kostenübergang

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Als Kostenübergang wird der Zeitpunkt, an dem die Kosten für den Transport, die Versicherung etc. einer Ware vom Verkäufer an den Käufer übergehen, bezeichnet.

Im internationalen Handel wird der Kostenübergang meist mithilfe von Incoterms geregelt. Wird als Incoterm EXW (ex Works, Ab Werk) vereinbart, gehen die Kosten und damit auch die Gefahr (im Falle einer Beschädigung oder ähnlichem) an dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort (meist das Betriebsgelände des Verkäufers) bereitstellt.

siehe auch: Gefahrenübergang