Lagergerät
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Der Begriff Lagergeräte wird in der BGR 234 wie folgt definiert:
Lagergeräte
sind zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter.
Paletten
sind z.B. Flachpaletten aus Holz, Stahl, Kunststoff oder Leichtmetall.
Stapelbehälter
sind Behälter, deren Aufbauten mit dem Unterbau fest verbunden sind, z.B. Box- und Gitterboxpaletten, Stapelwannen und Stapelkästen.