Bestimmungsort

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Der Bestimmungsort ist der Ort an den der Frachtführer die Ware zu verbringen hat. Sind Erfüllungsort und Bestimmungsort nicht identisch, geht nach §447 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer an den Käufer über.