Zugelassener Ausführer
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Ein zugelassener Ausführer ist ein an einem Zollverfahren Beteiligter mit einer Bewilligung zur Teilnahme am Vereinfachten Verfahren (VV) der Ausfuhr-Überführung.
Ein zugelassener Ausführer ist ein an einem Zollverfahren Beteiligter mit einer Bewilligung zur Teilnahme am Vereinfachten Verfahren (VV) der Ausfuhr-Überführung.