Cost and Freight: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
K
Zeile 1: Zeile 1:
Der CFR [[Incoterm]] ist eine Zweipunktklausel und ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von bedeutung. Der Gefahrenübergang liegt hier beim überschreiten der Reling des Schiffes am Abgangshafen. Der Verkäufer trägt jedoch die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen.
+
Der CFR [[Incoterm]] ist eine Zweipunktklausel und ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von bedeutung.  
 +
 
 +
Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich.
 +
Der Verkäufer trägt die Kosten und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen.
 +
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Bestimmungshafen überschritten hat.
 +
Der Kostenübergang an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen.

Version vom 9. Mai 2007, 23:45 Uhr

Der CFR Incoterm ist eine Zweipunktklausel und ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von bedeutung.

Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. Der Verkäufer trägt die Kosten und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen. Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Bestimmungshafen überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen.