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Version vom 25. Juli 2007, 16:54 Uhr
DELIVERED DUTY UNPAID (Geliefert unverzollt… benannter Bestimmungsort)
Diese Klausel ist relativ neu, sie wurde erstmals 1990 in die Incoterms aufgenommen. Hierbei übernimmt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren bis zum genannten Bestimmungsort, lediglich die Einfuhrabfertigung obliegt dem Käufer.