Frei längsseite Schiff: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung. | + | Diese Klausel ist nur für die [[Seeschifffahrt|See]]- und [[Binnenschifffahrt]] von Bedeutung. |
− | Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen und sie längsseits des Schiffs liefern. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt bei der Lieferung. | + | Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] für den [[Export]] frei machen und sie längsseits des Schiffs liefern. Der [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt bei der [[Lieferung]]. |
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Version vom 4. August 2007, 16:17 Uhr
FAS
Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff benannter Verschiffungshafen
Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen und sie längsseits des Schiffs liefern. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt bei der Lieferung.