Euro-Combi: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Euro-Combi''' werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden.
 
Als '''Euro-Combi''' werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden.
  
Dabei werden diese LKW in drei gruppen eingeteilt:
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Dabei werden diese LKW in drei Gruppen eingeteilt:
 
: A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
 
: A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
 
: B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger
 
: B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger
 
: C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet)
 
: C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet)

Version vom 12. August 2007, 19:37 Uhr

Als Euro-Combi werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden.

Dabei werden diese LKW in drei Gruppen eingeteilt:

A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger
C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet)