Lagerhalter: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
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== Rechte == | == Rechte == | ||
*- Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz | *- Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz | ||
− | *- Pfandrecht bei Nichtzahlung des [[Lagergeld]]s | + | *- [[Pfandrecht]] bei Nichtzahlung des [[Lagergeld]]s |
− | *- das Recht den Lagervertrag zu kündigen | + | *- das Recht den [[Lagervertrag]] zu kündigen |
== Pflichten == | == Pflichten == | ||
− | + | * - Verpflichtung zur Sach- und Odnungsgemäßen Lagerung | |
+ | * - Ausstellung eines [[Lagerschein]]s | ||
+ | * - Versicherungsschutz für die eingelagerte Ware (wenn verlangt) | ||
+ | * - Aushändigung an den Empfangsberechtigten |
Version vom 11. März 2008, 10:42 Uhr
Ein Lagerhalter ist ein Dienstleister der die Lagerung von Gütern für anderen übernimmt. Häufig bieten Speditionen ihren Kunden die Lagerhaltung als Value-Added-Services (VAS) an. Der Lagerhalter hat beispielsweise die nachfolgenden Rechte und Pflichten.
Rechte
- - Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz
- - Pfandrecht bei Nichtzahlung des Lagergelds
- - das Recht den Lagervertrag zu kündigen
Pflichten
- - Verpflichtung zur Sach- und Odnungsgemäßen Lagerung
- - Ausstellung eines Lagerscheins
- - Versicherungsschutz für die eingelagerte Ware (wenn verlangt)
- - Aushändigung an den Empfangsberechtigten