Frei Frachtführer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom Käufer beauftragten Frachtführer übergeben. | + | Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] zur Ausfuhr [[frei machen]] und an einem vereinbarten Ort einem vom [[Käufer]] beauftragten Frachtführer übergeben. |
− | Die Kosten und Gefahren gehen an diesem Lieferort an den Käufer über. | + | Die Kosten und Gefahren gehen an diesem [[Bestimmungsort|Lieferort]] an den Käufer über. |
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Version vom 3. Mai 2008, 16:49 Uhr
FCA
Free Carrier / Frei Frachtführer benannter Ort
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom Käufer beauftragten Frachtführer übergeben. Die Kosten und Gefahren gehen an diesem Lieferort an den Käufer über.