Bestimmungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Bestimmungsort''' ist der Ort an den der [[Frachtführer]] die [[Ware]] zu verbringen hat. Sind [[Erfüllungsort]] und Bestimmungsort nicht identisch, geht nach §447 BGB die Gefahr des [[zufälliger Untergang|zufälligen Untergangs]] mit der Übergabe der Ware an den [[Frachtführer]] an den Käufer über.
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Der '''Bestimmungsort''' ist der Ort an den der [[Frachtführer]] die [[Ware]] zu verbringen hat. Sind [[Erfüllungsort]] und Bestimmungsort nicht identisch, geht nach §447 BGB die Gefahr des [[zufälliger Untergang|zufälligen Untergangs]] mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer an den Käufer über.

Aktuelle Version vom 8. Mai 2008, 09:27 Uhr

Der Bestimmungsort ist der Ort an den der Frachtführer die Ware zu verbringen hat. Sind Erfüllungsort und Bestimmungsort nicht identisch, geht nach §447 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer an den Käufer über.