Proforma-Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Proforma-Rechnung''' (engl. ''pro forma invoice'') wird, wie der Name schon andeutet, nur "der Form halber" ausgestellt. Sie fordert den Empfänger nicht zur Zahlung des darauf ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf. Sie gibt lediglich den Warenwert wieder.
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Die '''Proforma-Rechnung''' (engl. ''pro forma invoice'') wird, wie der Name schon andeutet, nur "der Form halber" ausgestellt. Sie fordert den [[Empfänger]] nicht zur Zahlung des darauf ausgewiesenen [[Rechnungsbetrag]]es auf. Sie gibt lediglich den Warenwert wieder.
  
Eine Proforma-Rechnung wird zum Beispiel für die Ausfuhr von Waren aus der [[europäische Gemeinschaft|europäischen Gemeinschaft]] benötigt die vom Lieferanten nicht Berechnet werden. Also für [[Ware]]n die keinen Handelswert haben. Hierzu gehören zum Beispiel die Rückführung von Verpackungen, kostenlose Nachlieferungen oder Muster. Auch für Waren die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind ist eine Proforma-Rechnung vorzulegen. Ist eine Proforma-Rechnung ausgestellt können keine Zölle erhoben werden und im nachhinein kann auch keine gewöhnliche Rechnung mehr ausgestellt werden.
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Eine Proforma-Rechnung wird zum Beispiel für die [[Export|Ausfuhr]] von Waren aus der [[europäische Gemeinschaft|europäischen Gemeinschaft]] benötigt die vom [[Lieferant]]en nicht berechnet werden. Also für [[Ware]]n die keinen Handelswert haben. Hierzu gehören zum Beispiel die Rückführung von [[Verpackung]]en, kostenlose [[Nachlieferung]]en oder Muster. Auch für Waren die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind ist eine Proforma-Rechnung vorzulegen.  
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Ist eine Proforma-Rechnung ausgestellt können keine Zölle erhoben werden und im nachhinein kann auch keine gewöhnliche Rechnung mehr ausgestellt werden. Eine Ausnahme stellt die Ausstellung einer Proforma Rechnung als Auftragsbestätigung dar, in diesem Fall wird die Proforma Rechnung vorab ausgestellt und enthält dann die gleichen Angaben wie die endgültige Rechnung. Eine solche Rechnung wird auch zur Beantragung eines [[Akkreditiv]]s gebraucht.
  
 
siehe auch: [[Rechnung]], [[Handelsrechnung]]
 
siehe auch: [[Rechnung]], [[Handelsrechnung]]

Aktuelle Version vom 13. Mai 2008, 10:43 Uhr

Die Proforma-Rechnung (engl. pro forma invoice) wird, wie der Name schon andeutet, nur "der Form halber" ausgestellt. Sie fordert den Empfänger nicht zur Zahlung des darauf ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf. Sie gibt lediglich den Warenwert wieder.

Eine Proforma-Rechnung wird zum Beispiel für die Ausfuhr von Waren aus der europäischen Gemeinschaft benötigt die vom Lieferanten nicht berechnet werden. Also für Waren die keinen Handelswert haben. Hierzu gehören zum Beispiel die Rückführung von Verpackungen, kostenlose Nachlieferungen oder Muster. Auch für Waren die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind ist eine Proforma-Rechnung vorzulegen.

Ist eine Proforma-Rechnung ausgestellt können keine Zölle erhoben werden und im nachhinein kann auch keine gewöhnliche Rechnung mehr ausgestellt werden. Eine Ausnahme stellt die Ausstellung einer Proforma Rechnung als Auftragsbestätigung dar, in diesem Fall wird die Proforma Rechnung vorab ausgestellt und enthält dann die gleichen Angaben wie die endgültige Rechnung. Eine solche Rechnung wird auch zur Beantragung eines Akkreditivs gebraucht.

siehe auch: Rechnung, Handelsrechnung