Verschlußlager: Unterschied zwischen den Versionen
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In '''Verschlusslagern''' werden besonders diebstahlgefährdete ("Volksnahe") Güter aufbewahrt. Der Zutritt zu solchen Lagerbereichen ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und/oder durch besondere Zutrittssicherungen und Identifikationsverfahren gesichert. Videoüberwachung und elektronische/akkustische Sicherungen an den einzelnen [[Lagerfach|Lagerfächern]] sind üblich. Ähnlich wie bei einem [[Gefahrgutlager]] gibt es auch für Verschlußlager in bestimmten Situationen gesetzliche Vorschriften (z.B. Branntweinsteuerverordnung) die einzuhalten sind. | In '''Verschlusslagern''' werden besonders diebstahlgefährdete ("Volksnahe") Güter aufbewahrt. Der Zutritt zu solchen Lagerbereichen ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und/oder durch besondere Zutrittssicherungen und Identifikationsverfahren gesichert. Videoüberwachung und elektronische/akkustische Sicherungen an den einzelnen [[Lagerfach|Lagerfächern]] sind üblich. Ähnlich wie bei einem [[Gefahrgutlager]] gibt es auch für Verschlußlager in bestimmten Situationen gesetzliche Vorschriften (z.B. Branntweinsteuerverordnung) die einzuhalten sind. | ||
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2008, 23:26 Uhr
In Verschlusslagern werden besonders diebstahlgefährdete ("Volksnahe") Güter aufbewahrt. Der Zutritt zu solchen Lagerbereichen ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und/oder durch besondere Zutrittssicherungen und Identifikationsverfahren gesichert. Videoüberwachung und elektronische/akkustische Sicherungen an den einzelnen Lagerfächern sind üblich. Ähnlich wie bei einem Gefahrgutlager gibt es auch für Verschlußlager in bestimmten Situationen gesetzliche Vorschriften (z.B. Branntweinsteuerverordnung) die einzuhalten sind.