Verschlußlager: Unterschied zwischen den Versionen

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In '''Verschlusslagern''' werden besonders diebstahlgefährdete ("Volksnahe") Güter aufbewahrt. Der Zutritt zu solchen Lagerbereichen ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und/oder durch besondere Zutrittssicherungen und Identifikationsverfahren gesichert. Videoüberwachung und elektronische/akkustische Sicherungen an den einzelnen [[Lagerfach|Lagerfächern]] sind üblich. Ähnlich wie bei einem [[Gefahrgutlager]] gibt es auch für Verschlußlager in bestimmten Situationen gesetzliche Vorschriften (z.B. Branntweinsteuerverordnung) die einzuhalten sind.
 
In '''Verschlusslagern''' werden besonders diebstahlgefährdete ("Volksnahe") Güter aufbewahrt. Der Zutritt zu solchen Lagerbereichen ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und/oder durch besondere Zutrittssicherungen und Identifikationsverfahren gesichert. Videoüberwachung und elektronische/akkustische Sicherungen an den einzelnen [[Lagerfach|Lagerfächern]] sind üblich. Ähnlich wie bei einem [[Gefahrgutlager]] gibt es auch für Verschlußlager in bestimmten Situationen gesetzliche Vorschriften (z.B. Branntweinsteuerverordnung) die einzuhalten sind.
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[[Kategorie:Lagerart]]

Aktuelle Version vom 22. Mai 2008, 23:26 Uhr

In Verschlusslagern werden besonders diebstahlgefährdete ("Volksnahe") Güter aufbewahrt. Der Zutritt zu solchen Lagerbereichen ist nur einem bestimmten Personenkreis gestattet und/oder durch besondere Zutrittssicherungen und Identifikationsverfahren gesichert. Videoüberwachung und elektronische/akkustische Sicherungen an den einzelnen Lagerfächern sind üblich. Ähnlich wie bei einem Gefahrgutlager gibt es auch für Verschlußlager in bestimmten Situationen gesetzliche Vorschriften (z.B. Branntweinsteuerverordnung) die einzuhalten sind.