ISPM 15: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''ISPM''' (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der [[IPPC]] definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein.
 
Der '''ISPM''' (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der [[IPPC]] definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein.
  
Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der Ländercode nach [[ISO]] 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode.
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Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der Ländercode nach [[ISO]] 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer des Behandlungsbetriebes, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode.
  
 
: HT - Hitzebehandlung (heat treatment)
 
: HT - Hitzebehandlung (heat treatment)
 
: CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation)
 
: CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation)
 
: KD - Ofengetrocknet (kiln-drying)
 
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: MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 nicht mehr zugelassen)
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: MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 bei [[Europalette]]n nicht mehr zugelassen)
 
: DB - Entrinded (debarked)
 
: DB - Entrinded (debarked)
  

Version vom 5. Juni 2008, 17:43 Uhr

Der ISPM (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der IPPC definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der Ländercode nach ISO 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer des Behandlungsbetriebes, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode.

HT - Hitzebehandlung (heat treatment)
CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation)
KD - Ofengetrocknet (kiln-drying)
MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 bei Europaletten nicht mehr zugelassen)
DB - Entrinded (debarked)

Diese Standards und Richtlinien wurden eingeführt um eine Ausbreitung von Pflanzenschädlingen zu verhindern. Durch die zunehmende Globalisierung können Schädlinge innerhalb kürzester Zeit an praktisch jeden Ort der Erde gelangen.

Der Originaltext ist hier in englisch zu finden: ISPM 15