EXW: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
K |
|||
(8 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | '''EXW''' | |
+ | |||
+ | ex Works / ab Werk | ||
+ | |||
+ | EXW bedeutet, der [[Verkäufer]] stellt die [[Ware]] auf dem eigenen [[Betriebsgelände]] bereit. Der [[Käufer]] trägt sämtliche | ||
+ | [[Kosten]] und [[Risiko|Risiken]] ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese [[Incoterm]]klausel ist eine Einpunktklausel, [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] liegen an derselben Stelle. | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Incoterm]] |
Aktuelle Version vom 23. Juni 2008, 17:35 Uhr
EXW
ex Works / ab Werk
EXW bedeutet, der Verkäufer stellt die Ware auf dem eigenen Betriebsgelände bereit. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Risiken ab der Bereitstellung durch den Verkäufer. Diese Incotermklausel ist eine Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang liegen an derselben Stelle.