Delivered Duty Paid: Unterschied zwischen den Versionen

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DELIVERED DUTY PAID (Geliefert verzollt…benannter Bestimmungsort)
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'''DDP'''
  
Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren im Bestimmungsland am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten, sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.
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Delivered Duty Paid / [[Lieferung|Geliefert]] [[Verzollung|verzollt]]…benannter [[Bestimmungsort]]
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Der [[Verkäufer]] stellt dem [[Käufer]] die [[Ware]]n am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.
  
 
[[Kategorie:Incoterm]]
 
[[Kategorie:Incoterm]]

Aktuelle Version vom 22. November 2008, 15:34 Uhr

DDP

Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt…benannter Bestimmungsort

Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.