Delivered Duty Paid: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Form)
K (hat DDP nach Delivered Duty Paid verschoben: Keine Artikel unter der Abkürzung anlegen!)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''DDP'''
 
'''DDP'''
  
Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt…benannter Bestimmungsort
+
Delivered Duty Paid / [[Lieferung|Geliefert]] [[Verzollung|verzollt]]…benannter [[Bestimmungsort]]
  
Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.
+
Der [[Verkäufer]] stellt dem [[Käufer]] die [[Ware]]n am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.
  
 
[[Kategorie:Incoterm]]
 
[[Kategorie:Incoterm]]

Aktuelle Version vom 22. November 2008, 15:34 Uhr

DDP

Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt…benannter Bestimmungsort

Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren am Bestimmungsort zur Verfügung und übernimmt alle Ausfuhr- sowie Einfuhrformalitäten sowie Ausfuhr- und Einfuhrabgaben (daher wird die Klausel DDP auch als Maximalverpflichtung für den Verkäufer bezeichnet). Bei Übernahme der Einfuhrformalitäten und Einfuhrabgaben sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Verkäufer Einfuhrbewilligungen bzw. Erstattungen der Einfuhrabgaben auch als Nichtgebietsansässiger erhält. Andernfalls sollte die Klausel dahingehend abgeändert werden.