Willenserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
K
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Es müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden.Eine vom Käufer und eine vom Verkäufer. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein Angebot , das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer Bestellung, oder einer Anfrage an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.
+
Damit ein Vertrag zustande kommen kann muss eine zuerst eine '''Willenserklärung''' abgegeben werden.
 +
 
 +
Meist müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden. Eine vom [[Käufer]] und eine vom [[Verkäufer]]. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein [[Angebot]], das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer [[Bestellung]], oder einer [[Anfrage]] an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.
 +
 
 +
[[Kategorie:Vertragsrecht]]

Aktuelle Version vom 23. Januar 2009, 18:13 Uhr

Damit ein Vertrag zustande kommen kann muss eine zuerst eine Willenserklärung abgegeben werden.

Meist müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden. Eine vom Käufer und eine vom Verkäufer. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein Angebot, das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer Bestellung, oder einer Anfrage an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.