Willenserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
K (hat Lieferbereitschaft nach Willenserklärung verschoben: Thematisch passendere Überschrift) |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | Damit ein Vertrag zustande kommen kann muss eine zuerst eine '''Willenserklärung''' abgegeben werden. | |
+ | |||
+ | Meist müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden. Eine vom [[Käufer]] und eine vom [[Verkäufer]]. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein [[Angebot]], das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer [[Bestellung]], oder einer [[Anfrage]] an den Käufer, diese ist aber unverbindlich. | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Vertragsrecht]] |
Aktuelle Version vom 23. Januar 2009, 18:13 Uhr
Damit ein Vertrag zustande kommen kann muss eine zuerst eine Willenserklärung abgegeben werden.
Meist müssen zwei Willenserklärungen abgegeben werden. Eine vom Käufer und eine vom Verkäufer. Beim Verkäufer zeigt sich der Wille durch ein Angebot, das er dem Käufer macht. Beim Käufer zeigt Sie sich auf zwei Arten. Entweder in Form einer Bestellung, oder einer Anfrage an den Käufer, diese ist aber unverbindlich.