Ladebrücke: Unterschied zwischen den Versionen

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Was oft als Laderampe oder Überladebrücke bezeichnet wird heisst laut der DIN EN 1398 offiziell '''Ladebrücke''' (engl. Dock leveller). Damit werden Abstände zwischen [[Laderampe]]n und [[Ladefläche]]n von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen.
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Was oft als Überladerampe oder Überladebrücke bezeichnet wird heisst laut der DIN EN 1398 offiziell '''Ladebrücke''' (engl. Dock leveller). Damit werden Abstände zwischen [[Laderampe]]n und [[Ladefläche]]n von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen.
  
 
Im wesentlichen bestehen fest installierte Ladebrücken (handbetätigt oder kraftbetrieben) aus zwei Bauteilen: Der Plattform und dem Vorschub der auch als Lippe bezeichnet wird. In der [[DIN EN 1398]] sind die Anforderungen die erfüllt werden müssen detailliert beschrieben. Unter anderem wird die Traglast mit mindestens 60 kN (6 Tonnen) angegeben. Gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf die Neigung bei Überfahrbrücken 12,5% bzw. 7° nicht überschreiten.  
 
Im wesentlichen bestehen fest installierte Ladebrücken (handbetätigt oder kraftbetrieben) aus zwei Bauteilen: Der Plattform und dem Vorschub der auch als Lippe bezeichnet wird. In der [[DIN EN 1398]] sind die Anforderungen die erfüllt werden müssen detailliert beschrieben. Unter anderem wird die Traglast mit mindestens 60 kN (6 Tonnen) angegeben. Gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf die Neigung bei Überfahrbrücken 12,5% bzw. 7° nicht überschreiten.  

Version vom 6. März 2009, 22:19 Uhr

Was oft als Überladerampe oder Überladebrücke bezeichnet wird heisst laut der DIN EN 1398 offiziell Ladebrücke (engl. Dock leveller). Damit werden Abstände zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen.

Im wesentlichen bestehen fest installierte Ladebrücken (handbetätigt oder kraftbetrieben) aus zwei Bauteilen: Der Plattform und dem Vorschub der auch als Lippe bezeichnet wird. In der DIN EN 1398 sind die Anforderungen die erfüllt werden müssen detailliert beschrieben. Unter anderem wird die Traglast mit mindestens 60 kN (6 Tonnen) angegeben. Gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf die Neigung bei Überfahrbrücken 12,5% bzw. 7° nicht überschreiten.

Hauptsächlich unterschieden werden zwei Arten unterschieden:

  • Klappkeil-Ladebrücken
    Bei dieser Bauform ist der Überladekeil an der Rampenkante durch Scharniere mit der Plattform verbunden. In der Ruhestellung ist der Keil heruntergeklappt. Nachdem ein Fahrzeug an die Rampe gefahren ist wird die Plattform in die höchste Stellung gebracht und der Keil auf eine Linie mit der Plattformoberfläche ausgeklappt. Nun wird die Plattform mit dem arretierten Keil abgesenkt und liegt auf der Ladefläche des Fahzeuges auf.
  • Vorschub-Ladebrücken
    Diese Ladebrücken sind meist Kraftbetrieben. Bei ihnen ist der Keil in der Ruhestellung paralell zur Plattformoberfläche unter dieser eingezogen. Der Vorschub kann bei diesen Brücken in der Länge indivieduell an die erfordernisse angepasst werden da der Keil nicht immer voll ausgefahren werden muss. Allerdings ist diese Technik im gegensatz zu den Klappkeil-Varianten aufwändiger und damit kostenintensiver.

Weit verbreitet sind auch mit Scharnieren an der Rampenkante angebrachte Ladebrücken. Diese bestehen eigentlich nur aus der Plattform, die bei Bedarf herunter geklappt werden kann.

Siehe auch Ladeblech