Besitzer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Besitzer''' einer Sache wird derjenige angesehen der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache hat.  
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Als '''Besitzer''' einer Sache wird derjenige angesehen der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache, sie also in seinem [[Besitz]] hat.  
  
 
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siehe auch: [[Besitz]]
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siehe auch: [[Eigentümer]]

Version vom 30. Juli 2009, 06:17 Uhr

Als Besitzer einer Sache wird derjenige angesehen der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache, sie also in seinem Besitz hat.

Sache Eigentümer Besitzer
Wohnung Vermieter Mieter
Fracht Absender Frachtführer

siehe auch: Eigentümer