Lieferschein: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Lieferschein gibt es keine Mindestangaben, theoretisch reicht also die reine Auflistung der gelieferten Artikel und deren Menge. Häufig werden auf Lieferscheinen folgende Angaben gemacht: | Beim Lieferschein gibt es keine Mindestangaben, theoretisch reicht also die reine Auflistung der gelieferten Artikel und deren Menge. Häufig werden auf Lieferscheinen folgende Angaben gemacht: | ||
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Häufig wird direkt nach der Übergabe der Ware an den Frachtführer ein Exemplar vorab (per Fax/E-Mail/DFÜ) an den Empfänger übermittelt damit dieser sich auf den bevorstehenden Wareneingang einrichten kann. | Häufig wird direkt nach der Übergabe der Ware an den Frachtführer ein Exemplar vorab (per Fax/E-Mail/DFÜ) an den Empfänger übermittelt damit dieser sich auf den bevorstehenden Wareneingang einrichten kann. |
Version vom 16. Februar 2011, 21:42 Uhr
Der Lieferschein (Abk. LS)ist eine Aufstellung der Waren die zum Versand gekommen sind. Er begleitet die Ware bis zum Empfänger. Eine Pflicht zur Austellung eines Lieferscheins existiert nicht, er erleichtert jedoch die Abwicklung der Warenannahme und die Wareneingangskontrolle. Häufig wird der Lieferschein in elektronischer Form als Avis an den Warenempfänger voraus geschickt.
Beim Lieferschein gibt es keine Mindestangaben, theoretisch reicht also die reine Auflistung der gelieferten Artikel und deren Menge. Häufig werden auf Lieferscheinen folgende Angaben gemacht:
- - Absenderadresse
- - Lieferadresse
- - Versandweg/Transporteur
- - Rechnungsnummer
- - Lieferscheinnummer
- - Bestellnummern (eigene und die des Empfängers)
- - eigene Artikelnummer
- - Artikelnummer des Kunden
- - Artikelbezeichnung
- - bestellte Menge (Soll-Menge)
- - gelieferte Menge (Ist-Menge)
- - Differenz Soll-/Ist-Menge
Wird keine Packliste mitgeliefert finden sich auf dem Lieferschein auch häufig noch Angaben zur Anzahl der zum Versand gekommenen Packstücke, in diesem Fall werden mindestens 3 Exemplare des Lieferscheins erstellt. Auf dem ersten Exemplar lässt sich der Versender vom Transporteur die vollständige und unbeschadete Übernahme der Güter quittieren. Das zweite Exemplar dient dann dem Frachtführer als Abliefernachweis wenn der Empfänger den Erhalt der Ware auf dem zweiten Exemplar quittiert hat. Das dritte Exemplar erhält der Empfänger der Waren. Lieferscheine müssen nach §147 Abgabenordnung mindestens 6 Jahre lang aufbewahrt werden. Der Lieferschein wird häufig von außen zugänglich an einem der Packstücke angebracht um eine einfache Kontrolle beim Wareneingang zu ermöglichen.
Häufig wird direkt nach der Übergabe der Ware an den Frachtführer ein Exemplar vorab (per Fax/E-Mail/DFÜ) an den Empfänger übermittelt damit dieser sich auf den bevorstehenden Wareneingang einrichten kann.