Unternehmer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Die Seite wurde neu angelegt: „{| {{Textbox_Grau}} | '''Definition nach §14 BGB:'''<br /> Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,...“)
 
K
Zeile 1: Zeile 1:
 +
 +
 
{| {{Textbox_Grau}}
 
{| {{Textbox_Grau}}
 
| '''Definition nach §14 BGB:'''<br /> Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
| '''Definition nach §14 BGB:'''<br /> Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
|}
 
|}

Version vom 20. September 2012, 04:49 Uhr


Definition nach §14 BGB:
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.