Besitzer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Besitzer''' einer Sache wird derjenige angesehen der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache hat.  
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Als '''Besitzer''' einer Sache wird derjenige angesehen der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache, sie also in seinem [[Besitz]] hat.  
  
 
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Der Mieter einer Wohnung wird demnach rechtlich als der Besitzer der Wohnung betrachtet, er hat die Herrschaftsgewalt über die Mietsache. Das Eigentumsrecht bleibt beim Vermieter, der Mieter kann die die Wohnung also nicht Verkaufen oder Weitervermieten.
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siehe auch: [[Eigentümer]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2014, 07:20 Uhr

Als Besitzer einer Sache wird derjenige angesehen der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache, sie also in seinem Besitz hat.

Sache Eigentümer Besitzer
Wohnung Vermieter Mieter
Fracht Absender Frachtführer

Der Mieter einer Wohnung wird demnach rechtlich als der Besitzer der Wohnung betrachtet, er hat die Herrschaftsgewalt über die Mietsache. Das Eigentumsrecht bleibt beim Vermieter, der Mieter kann die die Wohnung also nicht Verkaufen oder Weitervermieten.

siehe auch: Eigentümer