Europäische Gemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Gründung der [[europäische Union|europäischen Union]] (EU) 1993 ging aus der [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|EWG]] durch Umbenennung die EG hervor. Anders als die EU hat die EG  völkerrechtliche Kompetenzen. Die EG hat folgende Organe:<br />
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Bei der Gründung der [[europäische Union|europäischen Union]] (EU) 1993 ging aus der [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|EWG]] durch Umbenennung die Europäische Gemeinschaft (EG) hervor. Anders als die EU hat die EG  völkerrechtliche Kompetenzen. Die EG hat folgende Organe:<br />
 
* das Europäische Parlament
 
* das Europäische Parlament
 
* den Rat der Europäischen Union
 
* den Rat der Europäischen Union

Aktuelle Version vom 25. März 2014, 19:44 Uhr

Bei der Gründung der europäischen Union (EU) 1993 ging aus der EWG durch Umbenennung die Europäische Gemeinschaft (EG) hervor. Anders als die EU hat die EG völkerrechtliche Kompetenzen. Die EG hat folgende Organe:

  • das Europäische Parlament
  • den Rat der Europäischen Union
  • die Europäische Kommission
  • den Europäischen Gerichtshof
  • den Europäischen Rechnungshof

Diese Organe werden vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen beratend unterstützt.

Die EU ist die erste der drei Säulen der europäischen Union.

Ausführliche Informationen: Europäische Union bei Wikipedia