Fracht (Entgelt): Unterschied zwischen den Versionen
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Das Frachtgeschäft ist in Deutschland in den §§407-452 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Grundsätzlich gilt nach der gesetzlichen Regelung, wenn also Vertraglich nichts anderes Vereinbart wurde, dass der [[Frachtführer]] das [[Frachtgut]] an den vereinbarten Bestimmungsort zu verbringen und dort an den benannten [[Empfänger]] zu übergeben hat. Der Auftraggeber ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet. | Das Frachtgeschäft ist in Deutschland in den §§407-452 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Grundsätzlich gilt nach der gesetzlichen Regelung, wenn also Vertraglich nichts anderes Vereinbart wurde, dass der [[Frachtführer]] das [[Frachtgut]] an den vereinbarten Bestimmungsort zu verbringen und dort an den benannten [[Empfänger]] zu übergeben hat. Der Auftraggeber ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet. | ||
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Wer die Fracht zu bezahlen hat wird meist durch die Verwendung von [[Incoterm]]s festgelegt. | Wer die Fracht zu bezahlen hat wird meist durch die Verwendung von [[Incoterm]]s festgelegt. |
Version vom 26. März 2014, 22:03 Uhr
Als Fracht (engl. Charge) wird das für eine Beförderung in Rechnung gestellte Entgelt bezeichnet.
In der Fracht können unter anderem Gebühren für folgende Leistungen enthalten sein:
Je nach Transportart kommen weitere Kosten wie Maut oder Zoll hinzu.
Gesetzliche Regelungen
Das Frachtgeschäft ist in Deutschland in den §§407-452 des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Grundsätzlich gilt nach der gesetzlichen Regelung, wenn also Vertraglich nichts anderes Vereinbart wurde, dass der Frachtführer das Frachtgut an den vereinbarten Bestimmungsort zu verbringen und dort an den benannten Empfänger zu übergeben hat. Der Auftraggeber ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Fracht verpflichtet.
Vertragliche Regelungen =
Wer die Fracht zu bezahlen hat wird meist durch die Verwendung von Incoterms festgelegt.