Güterkraftverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K (Weiterleitung nach Gewerblicher Güterkraftverkehr erstellt)
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Auszug aus dem Güterkraftverkehrsgesetz ([[GüKG]])
+
#redirect[[gewerblicher Güterkraftverkehr]]
 
 
§ 1 Begriffsbestimmungen
 
 
Abs. (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich
 
Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
 
 
 
Bei Verwendung des Begriffs "Güterkraftverkehr" muss zwischen [[Werkverkehr]] und gewerblichem Güterkraftverkehr unterschieden werden.
 

Aktuelle Version vom 20. Februar 2016, 17:02 Uhr