Frei längsseite Schiff: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
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Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen und sie längsseits des Schiffs liefern. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt bei der Lieferung.
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Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] für den [[Export]] frei machen und sie längsseits des Schiffs liefern. Der [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt bei der [[Lieferung]].
  
 
[[Kategorie:Incoterm]]
 
[[Kategorie:Incoterm]]

Aktuelle Version vom 17. März 2009, 06:21 Uhr

FAS (Incoterm)

Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff benannter Verschiffungshafen

Diese Klausel ist nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.

Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen und sie längsseits des Schiffs liefern. Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt bei der Lieferung.