Frei Frachtführer: Unterschied zwischen den Versionen

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Free Carrier / Frei Frachtführer benannter Ort
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Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom Käufer beauftragten Frachtführer übergeben.
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Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom [[Käufer]] beauftragten [[Frachtführer]] übergeben.
Die Kosten und Gefahren gehen an diesem Lieferort an den Käufer über.
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Aktuelle Version vom 17. März 2009, 06:24 Uhr

FCA (Incoterm)

Free Carrier / Frei Frachtführer benannter Ort

Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom Käufer beauftragten Frachtführer übergeben. Die Kosten und Gefahren gehen an diesem Lieferort an den Käufer über.