Frei Frachtführer: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
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− | Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom Käufer beauftragten Frachtführer übergeben. | + | Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom [[Käufer]] beauftragten [[Frachtführer]] übergeben. |
− | Die Kosten und Gefahren gehen an diesem Lieferort an den Käufer über. | + | Die [[Kosten]] und Gefahren gehen an diesem [[Bestimmungsort|Lieferort]] an den Käufer über. |
[[Kategorie:Incoterm]] | [[Kategorie:Incoterm]] |
Aktuelle Version vom 17. März 2009, 06:24 Uhr
FCA (Incoterm)
Free Carrier / Frei Frachtführer benannter Ort
Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr frei machen und an einem vereinbarten Ort einem vom Käufer beauftragten Frachtführer übergeben. Die Kosten und Gefahren gehen an diesem Lieferort an den Käufer über.