ISPM 15: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''ISPM''' (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der [[IPPC]] definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein. | Der '''ISPM''' (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der [[IPPC]] definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein. | ||
− | Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der Ländercode nach [[ISO]] 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode. | + | [[Bild:Einbrand mitte1.png|framed|Kennzeichnung nach [[ISPM 15]] auf dem Mittelklotz einer [[Europalette]]]] |
+ | |||
+ | Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der [[Ländercode]] nach [[ISO]] 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer des Behandlungsbetriebes, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode. | ||
: HT - Hitzebehandlung (heat treatment) | : HT - Hitzebehandlung (heat treatment) | ||
: CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation) | : CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation) | ||
: KD - Ofengetrocknet (kiln-drying) | : KD - Ofengetrocknet (kiln-drying) | ||
− | : MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 nicht mehr zugelassen) | + | : MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 bei [[Europalette]]n nicht mehr zugelassen) |
− | : DB - | + | : DB - Entrindet (debarked) |
Diese Standards und Richtlinien wurden eingeführt um eine Ausbreitung von Pflanzenschädlingen zu verhindern. Durch die zunehmende Globalisierung können Schädlinge innerhalb kürzester Zeit an praktisch jeden Ort der Erde gelangen. | Diese Standards und Richtlinien wurden eingeführt um eine Ausbreitung von Pflanzenschädlingen zu verhindern. Durch die zunehmende Globalisierung können Schädlinge innerhalb kürzester Zeit an praktisch jeden Ort der Erde gelangen. | ||
Der Originaltext ist hier in englisch zu finden: [http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/holz/export/ispm15.pdf ISPM 15] | Der Originaltext ist hier in englisch zu finden: [http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/holz/export/ispm15.pdf ISPM 15] | ||
+ | |||
+ | Die ISPM 15-Richtlinie (in spanischsprachigen Ländern NIMF 15) dient dem Schutz der heimischen Pflanzenwelt vor fremden Schadinsekten. In gewöhnlichen [[Kiste|Holzkiste]]n und [[Palette|Holzpaletten]] hat man schon häufig Käfer und Larven aus anderen Ländern gefunden. In einer neuen Umgebung könnten sie sich ohne ihre natürlichen Fressfeinde schnell zu einer Landplage entwickeln. | ||
+ | |||
+ | Deshalb dürfen [[Ladungsträger]] aus Massivholz gemäß ISPM 15 erst nach aufwändiger Begasung mit dem Insektizid [[Methylbromid]] oder [[Hitzebehandlung]] die Landesgrenzen eines ISPM 15-Landes überschreiten. | ||
+ | |||
+ | Steht also eine Sendung auf einem nicht-ISPM 15-konformen Ladungsträger am Zoll eines ISPM 15-Landes, droht dem Exporteur eine teure Nachbehandlung vor Ort, im Extremfall könnte der [[Zoll (Behörde)|Zoll]] die Einfuhr der Sendung sogar generell verweigern. | ||
+ | |||
+ | == Weblinks == | ||
+ | * [https://www.ippc.int/ IPPC] | ||
+ | * [http://www.bba.de/ Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen] |
Aktuelle Version vom 1. November 2011, 16:48 Uhr
Der ISPM (International Standard of Phytosanitary Measures) wurde von der IPPC definiert. Für Verpackungen aus Vollholz gilt speziell der ISPM 15-Standard (Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel). Verpackungmaterial das nach ISPM behandelt wurde muss auf 2 gegenüberliegenden Seiten dauerhaft lesbar gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung besteht aus einer Ähre mit den vertikal ausgerichteten Buchstaben "IPPC". Rechts daneben ist der Ländercode nach ISO 3166 (z.B. DE für Deutschland) und ein Kürzel für die Region (z.B. BW für Baden Württemberg). Darunter findet sich eine Zulassungsnummer des Behandlungsbetriebes, sowie die Kürzel für die Behandlungsmethode.
- HT - Hitzebehandlung (heat treatment)
- CPI - Chemische Druckimprägnierung (chemical pressure impregnation)
- KD - Ofengetrocknet (kiln-drying)
- MB - Mit Methylbromid begast (seit 31. August 2006 bei Europaletten nicht mehr zugelassen)
- DB - Entrindet (debarked)
Diese Standards und Richtlinien wurden eingeführt um eine Ausbreitung von Pflanzenschädlingen zu verhindern. Durch die zunehmende Globalisierung können Schädlinge innerhalb kürzester Zeit an praktisch jeden Ort der Erde gelangen.
Der Originaltext ist hier in englisch zu finden: ISPM 15
Die ISPM 15-Richtlinie (in spanischsprachigen Ländern NIMF 15) dient dem Schutz der heimischen Pflanzenwelt vor fremden Schadinsekten. In gewöhnlichen Holzkisten und Holzpaletten hat man schon häufig Käfer und Larven aus anderen Ländern gefunden. In einer neuen Umgebung könnten sie sich ohne ihre natürlichen Fressfeinde schnell zu einer Landplage entwickeln.
Deshalb dürfen Ladungsträger aus Massivholz gemäß ISPM 15 erst nach aufwändiger Begasung mit dem Insektizid Methylbromid oder Hitzebehandlung die Landesgrenzen eines ISPM 15-Landes überschreiten.
Steht also eine Sendung auf einem nicht-ISPM 15-konformen Ladungsträger am Zoll eines ISPM 15-Landes, droht dem Exporteur eine teure Nachbehandlung vor Ort, im Extremfall könnte der Zoll die Einfuhr der Sendung sogar generell verweigern.