Betriebssichere Beladung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff '''betriebssichere Beladung''' wird die [[Beladung]] des [[Fahrzeugs]] unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen  des beladenen Fahrzeugs verstanden. Das bedeutet die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, der Achs- und Anhängelasten etc. Sie obliegt nach [[Verladen und Entladen|§412 HGB]] dem [[Frachtführer]].
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Unter dem Begriff '''betriebssichere Beladung''' wird die [[Beladung]] des [[Fahrzeug]]s unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen  des beladenen Fahrzeugs verstanden. Das bedeutet die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, der Achs- und Anhängelasten etc. Sie obliegt nach [[Verladen und Entladen|§412 HGB]] dem [[Frachtführer]].
  
 
siehe auch: [[beförderungssichere Beladung]]
 
siehe auch: [[beförderungssichere Beladung]]

Aktuelle Version vom 13. Mai 2008, 10:16 Uhr

Unter dem Begriff betriebssichere Beladung wird die Beladung des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen des beladenen Fahrzeugs verstanden. Das bedeutet die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts, der Achs- und Anhängelasten etc. Sie obliegt nach §412 HGB dem Frachtführer.

siehe auch: beförderungssichere Beladung