Haftung (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Für grenzüberschreitende Transporte die unter CMR-Recht fallen werden die Kapitel 2 und 4 des CMR angewandt.
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Für grenzüberschreitende Transporte die unter [[CMR-Recht]] fallen werden die Kapitel 2 und 4 des CMR angewandt.

Aktuelle Version vom 25. September 2008, 19:42 Uhr

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Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen

Die Haftung ist die Verpflichtung eines Vertragspartners beim eintritt eines Schadens diesen dem anderen zu ersetzen oder eine Wiedergutmachung für Mängel bei der Erbringung einer Dienstleistung zu leisten.

National

Für die nationale Logistik wird die Haftung im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt, dort speziell in den §§414, 425, 428 und 436. Darüber hinaus arbeiten viele deutsche Logistikdienstleister nach den Bedingungen der ADSp auch dort sind Klauseln zur Haftung enthalten. Die ADSp befasst sich in den Artikeln 22, 23, 24 und 29 mit dem Thema Haftung.

Auch das GüKG bezieht sich zum Beispiel in §7a auf die oben genannten Paragraphen aus dem HGB.

International

Für grenzüberschreitende Transporte die unter CMR-Recht fallen werden die Kapitel 2 und 4 des CMR angewandt.