Käufer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Käufer verpflichtet sich die vereinbarte Gegenleistung (zumeist in Form von Geld) zu erbringen. Dies ergibt sich aus dem Kaufvertrag oder wenn ein solcher nicht explizit abgeschlossen wurde aus den [[Allgemeinen Geschäftsbedingungen|AGB]]. Sind auch keine AGB als Vertragsgrundlage vorhanden, gelten die gesetzlichen Bedingungen. Auch wenn der Kaufvertrag oder die AGB den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
Der Käufer verpflichtet sich die vereinbarte Gegenleistung (zumeist in Form von Geld) zu erbringen. Dies ergibt sich aus dem Kaufvertrag oder wenn ein solcher nicht explizit abgeschlossen wurde aus den [[Allgemeinen Geschäftsbedingungen|AGB]]. Sind auch keine AGB als Vertragsgrundlage vorhanden, gelten die gesetzlichen Bedingungen. Auch wenn der Kaufvertrag oder die AGB den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2009, 23:59 Uhr

Käufer ist der Erwerber einer Ware, einer Sache oder einer Dienstleistung. Durch die beiderseitige Willenserklärung von Käufer und Verkäufer kommt ein Kaufvertrag zustande. Käufer und Verkäufer können natürliche oder juristische Personen sein.

Der Käufer verpflichtet sich die vereinbarte Gegenleistung (zumeist in Form von Geld) zu erbringen. Dies ergibt sich aus dem Kaufvertrag oder wenn ein solcher nicht explizit abgeschlossen wurde aus den AGB. Sind auch keine AGB als Vertragsgrundlage vorhanden, gelten die gesetzlichen Bedingungen. Auch wenn der Kaufvertrag oder die AGB den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.