100826 CEMT-Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

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CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäische Staaten. CEMT-Genehmigungen werden grundsätzlich nur für EURO III sichere Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien und Griechenland gelten allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen.  
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Die CEMT-Genehmigungen werden in einer jährlich stattfindenden Verteilungsrunde vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erteilt.  
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Beantragungen für das Jahr 2011 sind ab sofort bis zum 01. Oktober beim BAG möglich.
 
Beantragungen für das Jahr 2011 sind ab sofort bis zum 01. Oktober beim BAG möglich.

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2010, 06:07 Uhr

26.08.2010 Pressemitteilung

CEMT-Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr für 2011

Bis zum 01. Oktober 2010 können Jahresgenehmigungen für 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt werden

CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäische Staaten. CEMT-Genehmigungen werden grundsätzlich nur für EURO III sichere Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien und Griechenland gelten allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen.

Die CEMT-Genehmigungen werden in einer jährlich stattfindenden Verteilungsrunde vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erteilt.

Beantragungen für das Jahr 2011 sind ab sofort bis zum 01. Oktober beim BAG möglich.

Weitere Informaionen zu den Genehmigungen gibt es beim BAG.

Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Güterverkehr (BAG)