Warenanlieferung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
K |
K |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Bei Betrieben die über einen eigenen Gleisanschluß verfügen ist die Warenanlieferung auch mit dem Zug möglich. In seltenen Fällen verfügt der [[Empfänger]] über eigene Hafenkais, hier kann auch mit dem Schiff angeliefert werden. | Bei Betrieben die über einen eigenen Gleisanschluß verfügen ist die Warenanlieferung auch mit dem Zug möglich. In seltenen Fällen verfügt der [[Empfänger]] über eigene Hafenkais, hier kann auch mit dem Schiff angeliefert werden. | ||
− | In Einzelfällen liefert aber auch der Verkäufer der Waren diese selbst an oder der Käufer holt sie beim | + | In Einzelfällen liefert aber auch der Verkäufer der Waren diese selbst an oder der Käufer holt sie beim [[Lieferant]]en direkt ab. |
+ | |||
+ | Direkt nach der Anlieferung folgt die [[Warenannahme]] und [[Wareneingangskontrolle]]. |
Aktuelle Version vom 23. August 2012, 05:17 Uhr
Die Warenanlieferung erfolgt in den meisten fällen per Straßenfahrzeug. Kleine Päckchen und Pakete werden meist durch KEP-Dienstleister angeliefert. Palettierte Ware und größere Sendungen liefert in den meisten Fällen ein Spediteur.
Bei Betrieben die über einen eigenen Gleisanschluß verfügen ist die Warenanlieferung auch mit dem Zug möglich. In seltenen Fällen verfügt der Empfänger über eigene Hafenkais, hier kann auch mit dem Schiff angeliefert werden.
In Einzelfällen liefert aber auch der Verkäufer der Waren diese selbst an oder der Käufer holt sie beim Lieferanten direkt ab.
Direkt nach der Anlieferung folgt die Warenannahme und Wareneingangskontrolle.