Berufsgenossenschaftliche Regeln: Unterschied zwischen den Versionen
K (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Berufsgenossenschaftliche Regeln''' (Abk. BGR) geben Unternehmern Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten die aus Arbeitsschutz- und/oder Unfallverhütun...“) |
K |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | '''Berufsgenossenschaftliche Regeln''' (Abk. BGR) geben | + | '''Berufsgenossenschaftliche Regeln''' (Abk. BGR) geben [[Unternehmer]]n Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten die aus [[Arbeitsschutz]]- und/oder Unfallverhütungsvorschriften resultieren. Sie zeigen durch konkrete Verfahren und Berechnungen Wege auf um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. |
− | Durch die Umsetzung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen und Verfahren kann der | + | Durch die Umsetzung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen und Verfahren kann der Unternehmer davon ausgehen das er damit geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung und dem Schutz der Gesundheit bei der Arbeit getroffen hat, denn diese Stellen den Häufig in Gesetzen und anderen Vorschriften erwähnten "[[Stand der Technik]]" dar. Sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften durch technische Regeln konkretisiert worden, so sind diese vorrangig zu beachten. |
In den Schriften der BG-Regeln sind verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften durch fettdruck kenntlich gemacht oder sie sind im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen und beispielhafte Lösungsmöglichkeiten sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift wiedergegeben. | In den Schriften der BG-Regeln sind verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften durch fettdruck kenntlich gemacht oder sie sind im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen und beispielhafte Lösungsmöglichkeiten sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift wiedergegeben. | ||
[[Kategorie:Arbeitsschutz]] | [[Kategorie:Arbeitsschutz]] |
Aktuelle Version vom 16. Januar 2014, 20:22 Uhr
Berufsgenossenschaftliche Regeln (Abk. BGR) geben Unternehmern Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten die aus Arbeitsschutz- und/oder Unfallverhütungsvorschriften resultieren. Sie zeigen durch konkrete Verfahren und Berechnungen Wege auf um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Durch die Umsetzung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen und Verfahren kann der Unternehmer davon ausgehen das er damit geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung und dem Schutz der Gesundheit bei der Arbeit getroffen hat, denn diese Stellen den Häufig in Gesetzen und anderen Vorschriften erwähnten "Stand der Technik" dar. Sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften durch technische Regeln konkretisiert worden, so sind diese vorrangig zu beachten.
In den Schriften der BG-Regeln sind verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften durch fettdruck kenntlich gemacht oder sie sind im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen und beispielhafte Lösungsmöglichkeiten sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift wiedergegeben.