Güterkraftverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
Auszug aus dem Güterkraftverkehrsgesetz ([[GüKG]])
 
Auszug aus dem Güterkraftverkehrsgesetz ([[GüKG]])
  
§ 1 Begriffsbestimmungen
+
§ 1 Begriffsbestimmungen
 +
 +
Abs. (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
  
Abs. (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
+
Bei Verwendung des Begriffs "Güterkraftverkehr" muss zwischen [[Werkverkehr]] und gewerblichem Güterkraftverkehr unterschieden werden.

Version vom 9. Juli 2007, 10:07 Uhr

Auszug aus dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

§ 1 Begriffsbestimmungen

Abs. (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Bei Verwendung des Begriffs "Güterkraftverkehr" muss zwischen Werkverkehr und gewerblichem Güterkraftverkehr unterschieden werden.