Cost and Freight: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. | Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. | ||
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Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Verladehafen überschritten hat. | Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Verladehafen überschritten hat. |
Version vom 25. Juli 2007, 17:13 Uhr
CFR
Cost and Freight / Kosten und Fracht benannter Bestimmungshafen
Die CFR-Klausel ist eine Zweipunktklausel und nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. Darüberhinaus trägt der Verkäufer die Kosten und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen.
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Verladehafen überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen.