Carriage Paid To: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Lager- & Logistik-Wiki
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− | Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er liefert die Ware an den ersten Frachtführer, der vom Käufer beauftragt wird. | + | Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] für den [[Export]] [[frei machen]]. Er [[Lieferung|liefert]] die Ware an den ersten [[Frachtführer]], der vom [[Käufer]] beauftragt wird. |
− | Die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort trägt der Verkäufer. | + | Die [[Fracht (Entgelt)|Frachtkosten]] bis zum Bestimmungsort trägt der Verkäufer. |
− | Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt am Lieferort (Ort der Übergabe an 1. Frachtführer) | + | Der [[Kostenübergang|Kosten]]- und [[Gefahrenübergang]] an den Käufer erfolgt am [[Auslierungsort|Lieferort]] (Ort der Übergabe an 1. Frachtführer) |
[[Kategorie:Incoterm]] | [[Kategorie:Incoterm]] |
Version vom 3. Mai 2008, 16:28 Uhr
CPT
Carriage paid to / Frachtfrei benannter Bestimmungsort
Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er liefert die Ware an den ersten Frachtführer, der vom Käufer beauftragt wird. Die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort trägt der Verkäufer.
Der Kosten- und Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt am Lieferort (Ort der Übergabe an 1. Frachtführer)