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Diese Klausel ist relativ neu, sie wurde erstmals 1990 in die [[Incoterm]]s aufgenommen. Hierbei übernimmt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren bis zum genannten Bestimmungsort, lediglich die Einfuhrabfertigung obliegt dem Käufer.
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Diese Klausel ist relativ neu, sie wurde erstmals 1990 in die [[Incoterm]]s aufgenommen. Hierbei übernimmt der [[Verkäufer]] alle [[Kosten]] und Gefahren bis zum genannten [[Bestimmungsort]], lediglich die [[Einfuhrabfertigung]] obliegt dem [[Käufer]].
  
 
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Version vom 23. Juni 2008, 17:41 Uhr

DDU

Delivered Duty Unpaid / Geliefert unverzollt… benannter Bestimmungsort

Diese Klausel ist relativ neu, sie wurde erstmals 1990 in die Incoterms aufgenommen. Hierbei übernimmt der Verkäufer alle Kosten und Gefahren bis zum genannten Bestimmungsort, lediglich die Einfuhrabfertigung obliegt dem Käufer.