Aufbewahrungsfristen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Die '''Aufbewahrungsfristen''' für Dokumente des Geschäftsverkehrs sind in [[§147 AO|§147]] der Abgabenordnung festgelegt. Danach beträgt die Zeitraum über den folgende Dokumente aufbwahrt werden müssen mindestens 6 Jahre für:
 
Die '''Aufbewahrungsfristen''' für Dokumente des Geschäftsverkehrs sind in [[§147 AO|§147]] der Abgabenordnung festgelegt. Danach beträgt die Zeitraum über den folgende Dokumente aufbwahrt werden müssen mindestens 6 Jahre für:
*[[Angebot]]e (erhaltene und Kopien versandter)
+
*erhaltene und Kopien versandter [[Angebot]]e
*[[Auftragsbestätigung]]en (erhaltene und Kopien versandter)
+
*erhaltene und Kopien versandter [[Auftragsbestätigung]]en
*[[Bestellung]]en (erhaltene und Kopien versandter)
+
*erhaltene und Kopien versandter [[Bestellung]]en
 
*[[Lieferschein]]e
 
*[[Lieferschein]]e
 
*[[Mahnbescheid]]e
 
*[[Mahnbescheid]]e
Zeile 10: Zeile 10:
 
*[[Buchungsbeleg]]e
 
*[[Buchungsbeleg]]e
 
*[[Quittung]]en
 
*[[Quittung]]en
*[[Rechnung]]en (erhaltene oder Kopien versandter)
+
*erhaltene oder Kopien versandter [[Rechnung]]en
 
*[[Inventar]]e
 
*[[Inventar]]e
 
*[[Jahresabschluss|Jahresabschlüsse]]
 
*[[Jahresabschluss|Jahresabschlüsse]]

Aktuelle Version vom 2. Juli 2008, 05:34 Uhr

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente des Geschäftsverkehrs sind in §147 der Abgabenordnung festgelegt. Danach beträgt die Zeitraum über den folgende Dokumente aufbwahrt werden müssen mindestens 6 Jahre für:

Die folgenden Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden: