Masterplan Güterverkehr und Logistik: Ziele des Masterplans: Unterschied zwischen den Versionen

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5 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2007): Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes.
 
5 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2007): Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes.

Version vom 19. Juli 2008, 14:28 Uhr

Ziele des Masterplans

Verkehrswege optimal nutzen – Verkehr effizient gestalten

Angesichts des erheblichen Verkehrswachstums und der knappen Haushaltsmittel ist es das vordringliche Ziel der Bundesregierung, die Effizienz zu erhöhen und die vorhandenen Kapazitäten unseres Verkehrssystems bestmöglich auszuschöpfen. Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen lässt sich nicht allein durch den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bewältigen. Aus finanzpolitischen sowie wirtschaftlichen Gründen, aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Sicherung der Flächen für die landwirtschaftliche Produktion sowie um weitere Belastungen der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner von Verkehrstrassen zu vermeiden, ist es unabdingbar, durch eine bestmögliche Nutzung der vorhandenen Infrastruktur den Aus- und Neubaubedarf auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen insbesondere auf Engpässe des Verkehrssystems zu konzentrieren.

Ziel der Bundesregierung ist es deswegen, die einzelnen Verkehrsträger im Rahmen eines integrierten Verkehrssystems besser miteinander zu verknüpfen, um so die spezifischen Stärken jedes Verkehrsträgers optimal zu nutzen und die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems zu stärken. Im Rahmen eines solchen integrierten Verkehrskonzepts misst die Bundesregierung den See-, Binnen- und Flughäfen als zentralen Verknüpfungspunkten zwischen den Verkehrsträgern große Bedeutung bei. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird deshalb mit einem Nationalen Flughafenkonzept und einem Nationalen Hafenkonzept Strategien vorlegen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hafen- und Flughafenstandorts Deutschland zu erhöhen und die Anbindung dieser Verkehrsdrehscheiben an das überregionale Verkehrsnetz zu verbessern. Dabei gilt es künftig neben einer stärkeren Nutzung der umweltfreundlicheren Binnenschifffahrt auch die Potenziale der Seeschifffahrt auf mittleren Entfernungen verstärkt zu nutzen (Short-Sea-Shipping), um auf diese Weise Straße und Schiene von Gütertransporten zu entlasten und dort zusätzliche Aufnahmekapazitäten freizusetzen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus die elektronischen Verkehrslenkungs- und Verkehrsmanagementsysteme bei allen Verkehrsträgern deutlich ausbauen, um eine verbesserte Steuerung von Verkehrsströmen und damit eine gleichmäßigere Auslastung und höhere Kapazität der Verkehrswege zu erreichen. Im Bereich der Bundesfernstraßen ist es das Ziel, die Anzahl der Staus durch die Installation weiterer Strecken- und Netzbeeinflussungsanlagen, die zeitweise Nutzung von Standstreifen für den fließenden Verkehr sowie durch ein Stau minimierendes Baustellenmanagement erheblich zu verringern. Bei Schienen und Wasserstraßen sollen Kapazitätsspielräume durch Verwendung moderner Telematik-Technologien konsequent erschlossen werden. Alle diese Maßnahmen tragen zugleich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Um ein integriertes, leistungsfähiges Verkehrssystem auf Dauer zu erhalten, ist es unerlässlich, die langfristige Funktionsfähigkeit der Verkehrswege angesichts der absehbaren Folgen des Klimawandels zu sichern. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird deshalb die Potenziale der Binnenwasserstraßen vor dem Hintergrund des Klimawandels in einem Forschungsprogramm überprüfen und Anpassungsstrategien entwickeln, um die Binnenschifffahrt als umweltfreundlichen Verkehrsträger in Deutschland langfristig zu sichern.

Verkehr vermeiden – Mobilität sichern

Neben einer besseren Nutzung bestehender Verkehrswege ist es ein vordringliches Ziel der Bundesregierung, Güterverkehr, wo immer dies ohne wirtschaftliche Beeinträchtigung möglich ist, zu vermeiden. Ohne eine aktive verkehrspolitische Gestaltung würde das Güterverkehrswachstum nicht nur erhebliche Auswirkungen für die Umwelt und die Lebensqualität der Menschen mit sich bringen. Es würde auch die Gefahr bergen, dass unsere Mobilität auf bestimmten Verkehrsachsen im Dauerstau zum Erliegen kommt. Dies gilt es zu verhindern.

Bezogen auf den Güterverkehr hält die Bundesregierung deshalb ein Höchstmaß an Effizienz in der Verkehrsabwicklung, eine optimierte Prozesssteuerung in der Logistik sowie eine Beseitigung verkehrlicher Engpässe für unerlässlich, damit vermeidbarer Verkehr auch tatsächlich eingespart wird. Verkehrsvermeidung durch größere Effizienz spart Unternehmen Kosten und kommt daher auch der Wirtschaft zu Gute. Es geht darum, Logistikkonzepte so weiter zu entwickeln, dass Transporte, wo immer möglich, gebündelt werden (z. B. auch in der City-Logistik), und Anreize zu setzen für eine noch stärkere Reduzierung von Leerfahrten. Die Unternehmen sind gefordert, durch verstärkte Investitionen in innovative Technologien ihren Beitrag zur Vermeidung überflüssiger Fahrten zu leisten.

Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus mit Nachdruck auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Transitverkehre in und durch Europa effizient und nachhaltig gestaltet werden. Deutschland steht zu seiner europäischen Verantwortung als Verkehrsdrehscheibe und Transitland. Deswegen müssen in Europa Wege gefunden werden, mit denen der Lissabon-Prozess gestärkt und die von Transitverkehren ausgehenden Folgen für Umwelt und Lebensqualität minimiert werden.

Mehr Verkehr auf Schiene und Binnenwasserstraße

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, deutlich mehr Verkehr auf Schiene und Wasserstraße zu bringen. Deshalb wird sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Investitionsschwerpunkte so setzen, dass der Verkehrsträger Schiene in die Lage versetzt wird, seinen Anteil am Güterverkehr bis 2025 nachhaltig zu erhöhen. Die Maßnahmen, die zur Stärkung des Schienengüterverkehrs dienen, können gleichzeitig dazu beitragen, dass auch im Personenverkehr die Kapazitäten der Schiene steigen.

Die Stärkung der Schiene und Wasserstraße stellt einen wichtigen Beitrag dar, um unser Verkehrssystem klima- und umweltfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus trägt eine Verlagerung von Verkehr auf die Schiene und Wasserstraße aber auch dazu bei, Kapazitäten auf der Straße freizumachen und dort Staus zu vermeiden. Von einer Stärkung der Schiene und Wasserstraße profitiert deshalb auch der Straßenverkehr. Es geht also keinesfalls darum, die einzelnen Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Ziel der Bundesregierung ist es vielmehr, dass innerhalb eines integrierten Verkehrssystems die einzelnen Verkehrsträger so eingesetzt und miteinander verknüpft werden, dass sie ihre spezifischen Stärken optimal entfalten können.

Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die zu mehr Wettbewerb im Schienenverkehr führen. So wird die europäische Integration mit ihrer Öffnung für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr als positiv bewertet. Die Bundesregierung unterstützt die Fortsetzung der europäischen Liberalisierungsbemühungen. Die noch fehlende Harmonisierung darf nicht dazu dienen, nationale Liberalisierungsrückschritte oder -unterbrechungen vorzunehmen. Eine Stärkung des Wettbewerbs im Schienenverkehr verbessert auch dessen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Verkehrsträgern. Hier ist auch bei der Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen anzusetzen. Sie wird sich darüber hinaus auch auf europäischer Ebene für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern einsetzen.

Verstärkter Ausbau von Verkehrsachsen und -knoten

Verkehrsvermeidung, effiziente Verkehrsabwicklung und Verkehrsverlagerung werden allein nicht ausreichen, um unsere Mobilität langfristig zu sichern. Angesichts schon heute spürbarer Engpässe in der Verkehrsinfrastruktur und der absehbaren erheblichen Steigerung des Verkehrsaufkommens wird die Bundesregierung die Anstrengungen zu einem menschen- und umweltgerechten Ausbau der Verkehrswege verstärken. Hierbei wird sie dem Lärmschutz ebenso Rechnung tragen wie den anderen Belangen des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch den Belangen der Land- und Forstwirtschaft. Die Planungen sind noch stärker an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort auszurichten.

Um dem künftigen Ausbaubedarf ebenso Rechnung zu tragen wie dem mit zunehmender Abnutzung der Verkehrsinfrastruktur einhergehenden steigenden Erhaltungsaufwand für die Bestandsnetze, der bereits heute nahezu zwei Drittel der Gesamtinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur beansprucht5, hat die Bundesregierung die Investitionsmittel des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur aufgestockt; sie fordert Länder und Kommunen auf, in ihrem Verantwortungsbereich ebenfalls für eine deutliche Steigerung der Verkehrsinvestitionen zu sorgen. Trotz steigender Aufwendungen für den Erhalt sollen auch künftig – unter Beachtung der haushaltspolitischen Vorgaben – die finanziellen Spielräume für den gezielten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sichergestellt werden.

Es bleibt trotz steigender Investitionen notwendig, beim Ausbau der Infrastruktur Prioritäten zu definieren. Dabei muss den erheblichen Unterschieden in der Verkehrsentwicklung Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung räumt deshalb dem Ausbau jener Verkehrswege und -knoten Vorrang ein, auf denen bereits heute Kapazitätsengpässe bestehen oder auf denen diese aufgrund überproportional steigenden Verkehrsaufkommens mittelfristig zu erwarten sind bzw. auf denen durch eine geeignete Anpassung des Verkehrssystems bestehende Kapazitätsreserven besser ausgenutzt werden können. Dies gilt z. B. für einige Hafenhinterland- und Nord-Süd-Verbindungen, die gegenwärtig nahe an ihre Kapazitätsgrenze gelangt sind und die in Zukunft einen überdurchschnittlichen Verkehrszuwachs zu verkraften haben. Der Ausbau dieser Engpässe in unserem Verkehrssystem kommt zugleich der Anbindung der Fläche zu Gute – auch weit abseits der eigentlichen Baumaßnahme. Denn die Schaffung hinreichender Kapazitäten für den Güter- wie Personenverkehr auf den am meisten belasteten Hauptverkehrsadern ist die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass Menschen und Güter auch künftig schnell und pünktlich in jeden Winkel unseres Landes kommen. Gleichzeitig sind bei der Priorisierung die strukturpolitischen Ziele im Sinne einer gleichwertigen Entwicklung in Deutschland zu beachten.

Vor dem Hintergrund des weiter steigenden Güterverkehrs, aber auch der sehr unterschiedlichen Belastung der einzelnen Strecken wird die Bundesregierung überprüfen, ob und ggf. wie die Bedarfspläne bzw. Investitionsplanungen für Straßen, Schienen und Wasserstraßen an die veränderte Verkehrs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden müssen.

Um die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsachsen zu erhöhen, strebt die Bundesregierung eine stärkere Trennung ("Entmischung") von langsamerem Güterverkehr und schnellerem Personenverkehr an, etwa durch ein belastungsorientiertes Fahrstreifenmanagement auf Autobahnen und durch die verstärkte räumliche und zeitliche Trennung von Güter- und Personenfernverkehr auf der Schiene. Auch hierfür ist ein gezielter Ausbau der am stärksten belasteten Strecken Voraussetzung: bei den betroffenen Autobahnen die konsequente Erweiterung auf sechs Fahrstreifen und bei der Schiene die rasche Verwirklichung jener im Bundesverkehrswegeplan 2003 genannten Projekte, die für eine wirksame Entflechtung von Personenfern- und Güterverkehr unerlässlich sind.

Umwelt- und klimafreundlicher Verkehr

Der Verkehr von morgen soll leise, sauber, effizient und klimafreundlich sein. In Bezug auf den Klimaschutz geht es einerseits darum, den spezifischen CO2-Ausstoß des Verkehrs weiter zu reduzieren. Das im Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) bekräftigte Ziel einer Verringerung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 erfordert auch vom Verkehrssektor einen substanziellen Beitrag. Im IEKP hat die Bundesregierung sich bereits auf eine Reihe den Verkehr betreffender Maßnahmen verständigt: Hierzu gehören die Einführung verbindlicher CO2-Werte bei Pkw auf EU-Ebene, die Erhöhung des Anteils der Biokraftstoffe – möglichst der zweiten Generation – am Kraftstoffverbrauch auf 20 % im Jahr 2020, der Klimapass für Pkw, die Einführung einer CO2- und schadstoffbezogenen Kfz-Steuer für neu zugelassene Pkw und die Einbeziehung von Flug- und Schiffsverkehr in den Emissionshandel. Angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums ist es jedoch offenkundig, dass eine Reduzierung des spezifischen Energieverbrauchs und CO2-Ausstoßes durch technische Maßnahmen allein nicht ausreichend ist. Die in diesem Masterplan dargestellten Maßnahmen zur Verkehrsoptimierung, zur Verlagerung von Verkehren auf Schiene und Wasserstraße, zur effizienteren Abwicklung des Güterverkehrs, zur optimierten Nutzung bestehender Verkehrswege sowie die weiteren Maßnahmen zur Entlastung des Straßenverkehrs, vor allem die Stärkung öffentlicher Verkehrsangebote, dienen deshalb gleichfalls dem Ziel, Energieverbrauch und CO2-Ausstoß des Verkehrs weiter zu reduzieren. Daneben sind auch Maßnahmen zu treffen, die die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Flächen für Natur- und Landschaftsschutz einschließlich der benötigten Ausgleichsflächen minimieren.

Ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist es, den mit dem Güterverkehr verbundenen Lärm zu reduzieren. Das BMVBS hat ein Nationales Verkehrslärmschutzpaket aufgelegt, das Lärmschutzmaßnahmen bei allen Verkehrsträgern bündelt. Insbesondere die angestrebte Stärkung der Schiene ist verknüpft mit dem Ziel, den vom Schienengüterverkehr ausgehenden Lärm deutlich zu vermindern. Neben baulichen Maßnahmen wie Lärmschutzwänden fördert die Bundesregierung in einem Pilotprojekt die Umrüstung von Güterwagen auf so genannte "Flüsterbremsen", durch die die Fahrgeräusche von Güterzügen dauerhaft reduziert werden. Sie strebt zudem eine Staffelung der Trassenpreise nach Lärmemissionen an, um einen ökonomischen Anreiz zur beschleunigten Umrüstung des Güterwagenbestandes zu setzen. Auf europäischer Ebene wird sie sich mit Nachdruck für konkrete Vereinbarungen zu verbesserten Lärmschutzmaßnahmen beim Waggonbestand einsetzen.

Der Schutz vor Verkehrslärm ist jedoch nicht allein eine Aufgabe des Staates. Die Bundesregierung sieht deshalb auch die Unternehmen selbst in der Pflicht, durch die Anschaffung lärmarmer Fahrzeuge im Straßengüterverkehr sowie durch Umrüstung der Bestandsflotte im Schienenverkehr den Güterverkehrslärm spürbar zu reduzieren. Dies liegt in ihrem wohlverstandenen unternehmerischen Interesse, da der vom Güterverkehr ausgehende Lärm und die damit verbundene Beeinträchtigung der Lebensqualität auf Dauer die Akzeptanz des Güterverkehrs in der Bevölkerung und damit das wirtschaftliche Fundament der Unternehmen gefährden.

Gute Arbeit und gute Ausbildung im Transportgewerbe

Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für eine Verbesserung der Ausbildung und Weiterbildung sowie für gute Arbeitsbedingungen in der Güterverkehrs- und Logistikbranche ein und wird zu diesem Zweck eine kontinuierliche Kooperation aller maßgeblichen Akteure – neben staatlichen Stellen insbesondere der Unternehmen, der beteiligten Branchenverbände und der Gewerkschaften – ins Leben rufen.

Die Beschäftigten in Transport und Logistik sind im besonderen Maße von den zu Beginn beschriebenen Umwälzungen im Verkehrssektor betroffen. Zugleich stellen sie den Schlüsselfaktor für eine langfristig erfolgreiche Entwicklung der deutschen Logistik- und Verkehrswirtschaft dar. Investitionen in die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen von ebenso großer Bedeutung wie Investitionen in Technik und Fuhrpark. Um dem schon jetzt erkennbar werdenden Fachkräftemangel gegenzusteuern, müssen die Aus- und Fortbildungssysteme gestärkt und entsprechend den gestiegenen Anforderungen weiterentwickelt werden.

Die Bundesregierung wird daher gemeinsam mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Kammern und Gewerkschaften noch im Jahr 2008 eine Aus- und Weiterbildungsoffensive starten und diese in die Qualifizierungsinitiative für Deutschland einbinden. Durch regelmäßige Branchengipfel, zu denen die Bundesregierung die genannten Akteure einladen wird, soll eine kontinuierliche Kooperation zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildungssituation im Logistikmarkt erreicht werden. Die Bundesregierung sieht dabei die Unternehmen in der Verantwortung, durch die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen, wie sie im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs für Deutschland vom 5. März 2007 zugesagt wurde, und durch eine Verbesserung der beruflichen Qualifizierung die Voraussetzung zu schaffen, um ihren steigenden Fachkräftebedarf auch in Zukunft decken zu können.

Um die Hochschulausbildung in der Logistik, die trotz hervorragender Qualität international bislang eher wenig Beachtung findet, stärker zu profilieren, wird sich die Bundesregierung überdies für die Schaffung eines international anerkannten Studiengangs zur Aus- und Fortbildung im Logistikbereich einsetzen, der eng mit international tätigen Unternehmen der Branche und den führenden Forschungseinrichtungen vernetzt ist.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus das Bundesamt für Güterverkehr beauftragen, die Arbeitsbedingungen in Güterverkehr und Logistik jährlich im Rahmen der Marktbeobachtung des Güterverkehrs zu evaluieren. Um angesichts zunehmenden Zeit- und Lieferdrucks, dem die Beschäftigten in der Transportbranche ausgesetzt sind, gute Arbeitsbedingungen sicherzustellen, ist die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Sozial-, Verkehrssicherheits- und Gefahrgutvorschriften unverzichtbar. Sollte es hier nicht deutliche Fortschritte geben, wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern die Kontrollen verschärfen, um Sozialdumping und ein Unterlaufen von Vorschriften zu verhindern. Die Einhaltung der entsprechenden Regelungen liegt im Interesse jedes Unternehmens. Denn zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden die Basis für jeden langfristigen ökonomischen Erfolg.


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5 Vgl. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2007): Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes.