100826 CEMT-Genehmigungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die CEMT-Genehmigungen werden in einer jährlich stattfindenden Verteilungsrunde vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erteilt. | + | Die CEMT-Genehmigungen werden in einer jährlich stattfindenden Verteilungsrunde vom [[Bundesamt für Güterverkehr]] (BAG) erteilt. |
Beantragungen für das Jahr 2011 sind ab sofort bis zum 01. Oktober beim BAG möglich. | Beantragungen für das Jahr 2011 sind ab sofort bis zum 01. Oktober beim BAG möglich. |
Aktuelle Version vom 21. Oktober 2010, 06:07 Uhr
26.08.2010 Pressemitteilung
Bis zum 01. Oktober 2010 können Jahresgenehmigungen für 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt werden
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäische Staaten. CEMT-Genehmigungen werden grundsätzlich nur für EURO III sichere Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien und Griechenland gelten allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen.
Die CEMT-Genehmigungen werden in einer jährlich stattfindenden Verteilungsrunde vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) erteilt.
Beantragungen für das Jahr 2011 sind ab sofort bis zum 01. Oktober beim BAG möglich.
Weitere Informaionen zu den Genehmigungen gibt es beim BAG.
Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Güterverkehr (BAG)