Incoterms: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 11. September 2014, 20:07 Uhr

Allgemeines

Incoterms (International Commercial Terms) regeln international verbindlich und einheitlich Modalititäten des Warenverkehrs. Wer trägt die Versandkosten? Wer versichert die Ware gegen Schäden? Diese Regeln wurden zum ersten mal 1936 von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) in Paris veröffentlicht. Aktuell sind die Incoterm 2010 in der 7. Revision gültig. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft, es empfiehlt sich also, diese Regeln im Vertrag festzulegen. Ist im Kaufvertrag der 3-Buchstaben-Code der Incoterm Klausel mit dem Zusatz des Ortes und der Nennung der Incoterms 2010 festgehalten, gilt diese Klausel international als vereinbart. Es wird Empfohlen als Zusatz den Ort des Gefahrenübergangs und die Fassung der Incoterms zu nennen, auf die sich bezogen wird. "EXW Hamburg" würde bedeuten, dass der Verkäufer die Ware auf seinem Betriebsgelände in Hamburg bereitstellt. Andere Zusätze sollten vermieden werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Eine Angabe von "EXW loaded" wirft weitere Fragen auf, die nirgends geregelt sind. Daher sollten diese Dinge im Vertrag separat geregelt werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Klauseln, die zwar oft verwendet werden, über deren Auslegung sich die Vertragsparteien aber regelmäßig vor Gerichten streiten. Angaben wie "Frei Haus", "Frei Verwendungsstelle" oder "Frei Bordsteinkante" sind keine Incoterms. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollte bei Verwendung solcher Klauseln in separaten Verträgen geregelt werden, wer für die Transportversicherung, Verzollung etc. verantwortlich ist.

Mit der Einführung der Incoterms 2010, die am 01.01.2011 in Kraft getreten sind, reduziert sich die Anzahl der Incoterms von 13 auf 11. Herausgefallen sind die Incoterms DAF, DES, DEQ und DDU. Neu hinzu gekommen sind die beiden Incoterms DAT und DAP.

Die Incoterms 2010 sind gegenüber den alten Incoterms 2000 grundlegend überarbeitet und strukturiert worden. Neu bei den Incoterms 2010 ist auch die Aufteilung in sieben multimodal verwendbare Klauseln sowie in vier, die nur für See- und Binnenschiffstransporte geeignet sind.

Aufteilung

Die sieben multimodalen Klauseln gelten für

Die restlichen vier Seefrachtklauseln gelten nur für

  • die "klassische" Beförderung in See- oder Binnenschiffen für Ware die nicht in Containern verstaut ist.

Nach der alten Aufteilung können die 11 von der ICC definierten Incoterms in vier Gruppen eingeteilt werden:

  • E-Klausel - Abholung durch den Käufer (Abholklausel)
Diese Klausel stellt für den Verkäufer die geringste Verpflichtung dar. Er muss die Ware lediglich am benannten Ort (i.d.R. sein Betriebsgelände) zur Verfügung stellen. Bei dieser Klausel ist die Verladung schon Käuferpflicht.
  • C-Klauseln - Hauptlauf besorgt der Verkäufer
Bei den C-Klauseln trägt der Verkäufer die genannten Kosten bis zum benannten Ort. Bei den C-Klauseln gibt es im unterschied zu den anderen 7 Incoterms zwei kritische Punkte. Zum einen den Ort des Gefahrenübergangs und zum zweiten den Ort des Kostenübergangs. Bei diesen Klauseln fallen diese beiden Orte nicht zusammen. Im Bereich zwischen diesen diesen beiden Orten trägt der Käufer schon das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes während der Verkäufer noch die Fracht bezahlt. Kommt es also zum Schaden hat der Verkäufer die Ersatzansprüche gegen den Schädiger obwohl der Käufer den Schaden hat und die Ware bezahlen muss.
  • F-Klauseln - Hauptlauf besorgt der Käufer (Absenderklauseln)
Bei diesen Klauseln muss der Verkäufer die Ware so zur Beförderung übergeben wie es der Käufer angewiesen hat.
  • D-Klauseln - Ablieferung durch den Verkäufer (Ankunftsklauseln)
Diese Klauseln bringen für den Verkäufer die meisten Verpflichtungen mit sich. Nach ihnen ist der Verkäufer für die Ankunft der Ware am benannten Ort verantwortlich.

Die folgenden 4 Incoterms sind nur für Schiffstransporte bei denen die Ware nicht in Containern verstaut ist geeignet:

  • CFR - Cost and Freight (Kosten und Fracht)
  • CIF - Cost, Insurance an Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)
  • FAS - Free alongside Ship (frei längsseite Schiff)
  • FOB - Free on Board (frei an Bord)

Die neuen Incoterms 2010 tragen erstmals dem Antiterrorschutz Rechnung, in den einzelnen Klauseln ist erstmals festgelegt welche Partei die Informationen und die Kosten für die sicherheitsrelevanten Freigaben zu übernehmen hat.

Wie oben schon angedeutet, haben Incoterms keine Gesetzeskraft. Sie regeln auch keine Fragen der Eigentumsübertragung oder Fragen zu Vertragsbrüchen und auch keine Haftungsausschlüsse. Sie ersetzen auch in keinem Fall einen Kaufvertrag, sie regeln lediglich einige ganz bestimmte Punkte. Es müssen also trotz der Verwendung immer noch ein Kaufvertrag sowie Beförderungs-, Versicherungs-, und Finanzierungsverträge geschlossen werden.

Incoterms können nur auf physisch greifbare Waren angewendet werden, für die Lieferung von zum Beispiel Computersoftware können die Incoterms also nicht verwendet werden. Seit der Einführung der Incoterms 2010 können diese auch auf rein nationale Transporte angewendet werden.

Die Incoterms werden werden von der International Chamber of Commerce (ICC) herausgegeben. Nur die von der ICC herausgegebene Textfassung ist verbindlich! Der Begriff 'INCOTERMS' wie auch die einzelnen Klauseln sind Trademarks der ICC.

Inhalte

Die Incoterms regeln die in der folgenden Liste dargestellten Verpflichtungen zwischen Verkäufer und Käufer. Nicht jede Incoterms-Klausel trifft Regelungen zu allen der unten genannten Punkten, je nach Klausel sind nur einige, viele oder alle Verpflichtungen geregelt. Oder die Regelungen betreffen nur den Verkäufer, nur den Käufer oder beide gleichermaßen.

  • Vertragsgemäßer Warenzustand:
Wer ist verantwortlich dafür dass die gelieferte Ware den Vereinbarungen des Kaufvertrages entspricht und das die Handelsrechnung und sonstige vertraglich vereinbarten Unterlagen mitgeliefert werden?
  • Zahlung des Kaufpreises:
Wer ist verantwortlich dafür dass der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zu den dort genannten Modalitäten bezahlt wird?
  • Formalitäten, Genehmigungen und Lizenzen:
Wer muss die Ausfuhrgenehmigung, die Zollformalitäten sowie sonstige Dokumente besorgen und erledigen, damit die Ware zum vereinbarten Empfangsort gelangen kann?
  • Beförderungs- und Versicherungsverträge:
Wer muss den Spediteur und/oder den Frachtführer beauftragen und bezahlen sowie ggf. die Transportversicherung eindecken?
  • Lieferung:
Wer muss bis zu/ab welchem Ort für die Beförderung sorgen?
  • Gefahrenübergang:
Wer trägt das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes von wo bis wo?
  • Kostenübergang:
Wer trägt welche Kosten für die Beförderung von wo bis wo?
  • Verpackung, Kennzeichnung und Prüfung:
Wer trägt die Kosten für die Verpackung, deren Kennzeichnung und wer ist verantwortlich für die Prüfung (Zählen, Wiegen, Messen usw.) der Ware?
  • Abnahme:
Wann und wo muss der Käufer die Ware übernehmen?
  • Abliefernachweise und Transportdokumente:
Wer muss die Ablieferung nachweisen?
  • Benachrichtigungspflichten:
Wer muss die Vertragspartei wann und in welcher Form über was unterrichten?
  • sonstige Pflichten:
Bisher nicht genannte Pflichten wie bspw. Auskunfts- und Hilfestellungspflichten.

Abgeänderte Klauseln

Vor der veränderten oder ergänzten Verwendung von Icoterms muss dringend gewarnt werden! Alles was vom folgenden Schema abweicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:

EXW Hamburg INCOTERMS 2010

Zuerst die 3-Buchstaben für die Klausel, der Benannte Ort sowie die anzuwendende Version der Inctoterms.

Wird beispielsweise wird die Klausel "FOB Hamburg verstaut" verwendet, ist fraglich ob der Verkäufer nur die Kosten des Stauens oder auch die Haftung hierfür zu übernehmen hat. Tritt ein Schaden während des Stauens auf ist der Rechtsstreit vorprogrammiert, wenn dieser Umstand nicht eindeutig im separaten Kaufvertrag geregelt ist! Durch die Verwendung solcher Klauseln kann die gesamte Klausel oder sogar der gesamte Kaufvertrag ungültig werden. Hierdurch können enorme wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen entstehen.

Gleiches gilt bei der Verwendung veralteter Klauseln wie DDU oder DAF.