Europäische Gemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * das Europäische Parlament | |
− | + | * den Rat der Europäischen Union | |
− | + | * die Europäische Kommission | |
− | + | * den Europäischen Gerichtshof | |
− | + | * den Europäischen Rechnungshof | |
Diese Organe werden vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen beratend unterstützt. | Diese Organe werden vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen beratend unterstützt. | ||
Die EU ist die erste der drei Säulen der europäischen Union. | Die EU ist die erste der drei Säulen der europäischen Union. |
Version vom 13. Mai 2007, 22:01 Uhr
Bei der Gründung der europäischen Union EU 1993 ging aus der EWG durch Umbenennung die EG hervor. Anders als die EU hat die EG völkerrechtliche Kompetenzen. Die EG hat folgende Organe:
- das Europäische Parlament
- den Rat der Europäischen Union
- die Europäische Kommission
- den Europäischen Gerichtshof
- den Europäischen Rechnungshof
Diese Organe werden vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen beratend unterstützt.
Die EU ist die erste der drei Säulen der europäischen Union.