Euro-Combi: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Euro-Combi''' werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden. | Als '''Euro-Combi''' werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden. | ||
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: B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger | : B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger | ||
: C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet) | : C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet) |
Version vom 12. August 2007, 19:37 Uhr
Als Euro-Combi werden LKW mit bis zu 60 Tonnen Gesamtgewicht und einer Länge von bis zu 25,25 Metern Länge bezeichnet. Diese LKW dürfen in Deutschland derzeit nur in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes eingesetzt werden.
Dabei werden diese LKW in drei Gruppen eingeteilt:
- A-Trains: Hängerzugmaschinen mit angehängtem "Sattelauflieger"
- B-Trains: Sattelzugmaschninen mit Hänger
- C-Trains: Hängerzugmaschinen mit 2 Hängern (auch als Roadtrain bezeichnet)