Cost and Freight: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. | + | Der [[Verkäufer]] muss die [[Ware]] für den [[Export]] [[frei machen]]. Er ist für die [[Lieferung]] der Ware bis über die [[Schiffsreling]] verantwortlich. |
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− | Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Verladehafen überschritten hat. | + | Der [[Gefahrenübergang]] an den [[Käufer]] erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im [[Verladehafen]] überschritten hat. |
− | Der Kostenübergang an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen. | + | Der [[Kostenübergang]] an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen. |
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Version vom 3. Mai 2008, 16:25 Uhr
CFR
Cost and Freight / Kosten und Fracht benannter Bestimmungshafen
Die CFR-Klausel ist eine Zweipunktklausel und nur für die See- und Binnenschifffahrt von Bedeutung.
Der Verkäufer muss die Ware für den Export frei machen. Er ist für die Lieferung der Ware bis über die Schiffsreling verantwortlich. Darüber hinaus trägt der Verkäufer die Kosten und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen.
Der Gefahrenübergang an den Käufer erfolgt, wenn die Ware die Schiffsreling im Verladehafen überschritten hat. Der Kostenübergang an den Käufer geschieht im benannten Bestimmungshafen.